Prozess in Düsseldorf : Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen VW-Schummel-Diesel
Düsseldorf (dpa) - Die Straßenverkehrsämter müssen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel laut Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts nicht stilllegen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe in dieser Frage kein Klagerecht, befand das Gericht am Mittwoch wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Schleswig. „Der Bundestag hat sich dagegen entschieden und wir haben das zu respektieren“, sagte Richter Martin Stuttmann (Az.: 6 K 12341/17).
Aber auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert, gab das Gericht bekannt: Die Zulassung der VW-Diesel-Modelle sei trotz Abschaltautomatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. „Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt.“
Für die Deutsche Umwelthilfe kündigte deren Geschäftsführer Jürgen Resch an, die Entscheidung anzufechten: „Das Urteil ist enttäuschend, aber wir sind uns absolut sicher, dass es keinen Bestand haben wird.“
Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.
„Seit drei Jahren versagen die Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist trotz des größten Umweltskandals der Nachkriegszeit nach unserem Wissen noch kein einziges Auto stillgelegt und kein Euro Strafe gegen die Hersteller verhängt worden“, kritisierte Resch.