Nach Privatinsolvenz Über 676 000 Bundesbürger in der Schulden-Warteschleife

Hamburg (dpa) - In Deutschland warten nach Berechnungen der Kreditauskunftei Crifbürgel derzeit über 676 000 Menschen auf eine Schuldenbefreiung.

Nach Privatinsolvenz: Über 676 000 Bundesbürger in der Schulden-Warteschleife
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Nach dem Ende der sogenannten Wohlverhaltensphase könnten die betroffenen Schuldner im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens auf einen Erlass ihrer Schulden hoffen, teilte Crifbürgel in Hamburg mit.

Bundesweiter Spitzenreiter bei den Privatpleiten ist Bremen mit 134 Fällen je 10 000 Einwohner, gefolgt von Niedersachsen und dem Saarland (je 109 Fälle). Deutlich unter dem bundesweiten Durchschnittswert von 82 Fällen liegen Bayern (58) und Baden-Württemberg (57). Spitzenreiter bei den absoluten Zahlen ist dagegen Nordrhein-Westfalen mit rund 168 000 Betroffenen.

Insgesamt ist die Zahl der Menschen, die auf eine Schuldenbefreiung warteten, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um 2,6 Prozent zurückgegangen. Mit knapp 394 000 Betroffenen stellen dabei die Männer die Mehrheit der Schuldner. Überdurchschnittlich häufig warten zudem Menschen im mittleren Alter von 31 bis 40 Jahren auf die Schuldenbefreiung, (166 Fälle je 10 000 Einwohner).

Auch rund 70 000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren mussten bereits Privatinsolvenz anmelden. Hintergrund seien oft überhöhte Ausgaben für Autos, Handys oder sonstige Elektronikartikel, so die Auskunftei. Bezogen auf die gesamte Altersgruppe sei die Zahl der Betroffenen mit 59 Fällen je 10 000 Einwohner jedoch vergleichsweise niedrig.

In der sogenannten Wohlverhaltensphase müssen die Schuldner bei einer Privatinsolvenz bestimmte Pflichten erfüllen, um am Ende von den verbleibenden Schulden befreit zu werden. In der Regel müssen die Betroffenen ihr Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze abgeben. Bei einer Dauer von üblicherweise sechs Jahren kann ein 2011 eröffnetes Insolvenzverfahren frühestens 2017 abgeschlossen werden. Eine Verkürzung des Verfahrens ist jedoch in bestimmten Fällen möglich. Die Restschuldbefreiung kann bei einer Verletzung der Pflichten des Schuldners aber auch versagt werden.

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