Trotz angebotener Kaution: Middelhoff muss in U-Haft bleiben

Hamm (dpa) - Enge Freunde und Familienmitglieder von Thomas Middelhoff haben vergeblich eine Kaution von fast 900 000 Euro angeboten, um den 61-jährigen Manager nach vier Monaten Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß zu bekommen.

Trotz angebotener Kaution: Middelhoff muss in U-Haft bleiben
Foto: dpa

Das Oberlandesgericht Hamm lehnte auch die jüngste Haftbeschwerde des Managers ab. Middelhoff bleibt weiter in Haft.

Der 5. Strafsenat sieht im Falle einer Aussetzung des Haftbefehls nach wie vor eine erhebliche Fluchtgefahr. Daran könne auch die angebotene Sicherheitsleistung nichts ändern, erklärten die Richter.

Denn gemessen am früheren Einkommen des Managers und möglichen künftigen Einkommenschancen sei die laut Gericht von Freunden und Familienmitgliedern aufgebrachte Kaution eher gering. Middelhoffs Rechtsanwalt Winfried Holtermüller wollte sich zur Entscheidung nicht äußern.

Der frühere Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferten die Richter auf rund 500 000 Euro. Middelhoff hat allerdings Revision gegen das Urteil eingelegt. Es ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Manager hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.

Das Oberlandesgericht Hamm betonte, bei einer Freilassung Middelhoffs sei es nach Einschätzung des Senats nach wie vor wahrscheinlicher, dass der Angeklagte die Gelegenheit zur Flucht nutze, als dass er sich dem weiteren Strafverfahren stelle. Immerhin drohe dem Manager noch eine lange Haftzeit.

Außerdem verfüge Middelhoff nach eigener Aussage gegenwärtig weder über ein privates Vermögen. Noch sehe er eine realistische Chance, in Deutschland oder dem benachbarten europäischen Ausland ein Einkommen zu erzielen, mit dem er den Lebensunterhalt seiner Familie sicherstellen könne. Dies sei ein weiterer Fluchtanreiz. Denn im außereuropäischen Ausland habe der Manager aufgrund seiner langjährigen Auslandskontakte nach Überzeugung des Senats weiterhin geschäftliche Perspektiven.

Die angebotene Kaution reicht deshalb nach Überzeugung des Strafsenats nicht aus, um die Fluchtgefahr zu bannen. Schließlich habe der Angeklagte über viele Jahre hinweg ein jährliches Einkommen erzielt, dass die angebotene Sicherheitsleistung um eine Vielfaches übersteige. Wenn es ihm auch nur annähernd gelingen sollte, mit dem Aufbau einer neuen wirtschaftlichen Existenz an frühere Verdienstmöglichkeiten anzuknüpfen, könne er alle Sicherungsgeber binnen kürzester Zeit für einen Verfall der Kaution entschädigen.

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