Transfergesellschaft mit begrenztem Nutzen

Ein Experte sieht in dem Modell oft nur eine überflüssige Geldverschwendung.

Bonn. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die vor der Entlassung stehenden Schlecker-Mitarbeiter nach Ansichten des Arbeitsmarktforschers Hilmar Schneider nicht ohne Risiko.

Beschäftigte seien statt eines Wechsels in die Gesellschaft oft besser beraten, sich eine Entschädigung zahlen zu lassen. „Es ist ganz eindeutig lukrativer, eine Abfindung anzunehmen“, sagte Schneider gestern. Schließlich entfalle der Abfindungsanspruch für diejenigen, die sich von der Transfergesellschaft weitervermitteln ließen.

Dass Transfergesellschaften gekündigte Arbeitnehmer nicht zwingend besser in einen neuen Job vermitteln als die Bundesagentur für Arbeit, hat Schneider in einer Studie des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) herausgefunden.

Ergebnis: „All das, was die Transfergesellschaft macht, kann man bei der Bundesagentur für Arbeit auch haben. Denn wenn es keine Stellen gibt im ländlichen Raum, dann findet die Transfergesellschaft auch keine.“ In den meisten Fällen seien Transfergesellschaften deshalb „Geldverschwendung“. „Da werden öffentliche Gelder schlicht und ergreifend zweckentfremdet.“

Transfergesellschaften seien bei Entlassungen im großen Stil ein beliebtes Mittel, um Kosten für Abfindungen zu sparen und lästige Kündigungsprozesse zu vermeiden, sagte Schneider.

„Das geht in der Regel relativ geräuschlos. Wenn es um reine Abfindungsverhandlungen geht, kann es sehr konfliktträchtig werden.“ Auch die Politik habe durch das Modell einen Imagegewinn.

„Mit einem Transfermodell kann man auch etwas für die Arbeitslosenstatistik tun. Wenn die Leute in die Transfergesellschaft gehen, sind sie erst einmal beschäftigt und tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.“

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi setzt sich dagegen für eine Transfergesellschaft bei Schlecker ein. Die Transfergesellschaft ermögliche den Schlecker-Frauen eine verlängerte ökonomische Absicherung. Denn die Frauen erhielten sechs Monate lang 80 Prozent ihres bisherigen Gehaltes, bevor sie Arbeitslosengeld beantragen müssten. Auch gewährleiste eine derartige Übergangslösung eine intensivere Qualifizierung.

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