"Knappenkarte" Streit um bargeldloses Zahlen im Stadion

Schalke ändert nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale seine Geschäftsbedingungen.

Der FC Schalke 04 ändert seine Geschäftsbedingungen für sein bargeldloses Bezahlsystem.

Der FC Schalke 04 ändert seine Geschäftsbedingungen für sein bargeldloses Bezahlsystem.

Foto: Achim Scheidemann

Düsseldorf. Düsseldorf gewinnt gegen Schalke — was im Fußball so schnell nicht passiert, ist jetzt abseits des Spielfelds genau so eingetreten. Die Verbraucherzentrale Düsseldorf hat gegen die Schalke 04 Arena Management GmbH durchgesetzt, dass diese zwei Klauseln ihrer „Knappenkarte“ nicht mehr verwendet.

Wer innerhalb der Schalker Arena an einem der 32 Kioske und Verkaufsstände seine Bratwurst, sein Bier oder seine Brezel bezahlen will, braucht die Knappenkarte. Eine Chipkarte, die mit mindestens fünf Euro aufgeladen werden muss und das Bezahlen mit Münzen und Scheinen im Stadion ersetzt. Der Verein nennt als Vorteile kürzere Wartezeiten, eine schnelle Versorgung und keine Wechselgeldprobleme.

Die von den Verbraucherschützern kritisierten Klauseln im Kleingedruckten sahen vor, dass für die Auszahlung eines Restguthabens auf der Karte eine Gebühr von drei Euro verlangt werden kann. Zudem behielt sich der Anbieter vor, diese Rückzahlung innerhalb eines Zeitraums von bis zu eineinhalb Jahren nach entsprechender Aufforderung vorzunehmen. Schalke hatte zwar darauf hingewiesen, dass in der Praxis nie eine Bearbeitungsgebühr von drei Euro erhoben worden und niemals ein einziger Cent verfallen sei.

Dennoch hat man sich jetzt bereiterklärt, die Klauseln nicht mehr zu verwenden. Die Gelsenkirchener sind beim Thema Bezahlkarten im Stadion kein Einzelfall. In der Bundesliga haben zwölf von 18 Stadien ein bargeldloses Bezahlsystem. Allerdings haben die Verbraucherschützer nicht überall etwas an der Handhabung zu kritisieren. So sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW, dass man etwa an der im Dortmunder Stadion herausgegebenen Karte nichts auszusetzen gehabt habe.

Kritik haben Verbraucherschützer aber wohl mit Blick auf die Bezahlkarten in München und Augsburg. Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern hatte kürzlich nach einem Test des Bezahlsystems in München gegenüber dem Bayerischen Rundfunk gesagt: „Man muss sich anstellen, um die Karte zu bekommen. Man muss sich anstellen, um dann die Getränke und das Essen zu kaufen. Und schlussendlich muss man sich noch mal anstellen, um die Karte umzutauschen, und sein Geld wieder zurückzubekommen.“ Auch stelle sich die Frage: „Was passiert mit den Geldern, die nicht zurückabgewickelt werden?“

Auch wenn die Handhabung im Stadion praktisch sein mag, weil die Fans nicht nach Kleingeld und die Kassierer nicht mehr nach dem Rückgeld kramen müssen: ganz fernliegend ist der Gedanke nicht, dass am Ende in der Gesamsumme recht ansehnliche Restguthaben, sogenannte Schlummergroschen, auf den Karten verbleiben. Etwa weil Gästefans nach Spielschluss sich nicht mehr in die Schlange stellen wollen, weil sie rechtzeitig ihren Zug erreichen wollen.

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