Steinkohlekraftwerk auf Eis gelegt

Betreiber müssen Folgen für Naturschutzgebiet überprüfen lassen.

Münster/Lünen. Nordrhein-Westfalens Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das fast fertige Steinkohlekraftwerk in Lünen teilweise auf Eis gelegt. Das Gericht habe einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid aufgehoben, sagte ein Justizsprecher am Freitag. Die Betreiber müssen dem Urteil zufolge die Auswirkungen auf ein nahes Naturschutzgebiet genauer untersuchen lassen. Das NRW-Wirtschaftsministerium betonte, das Gericht habe kein Urteil gegen das Kraftwerksprojekt als Ganzes gesprochen.

Dennoch wertete der klagende Naturschutzverband BUND die OVG-Entscheidung als Triumph. Er war in diesem Komplex bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Dort hatte der BUND durchgesetzt, dass Umweltverbände im Interesse der Allgemeinheit gegen Projekte mit Umweltauswirkungen klagen dürfen. Kraftwerksbetreiber Trianel gab sich nach der OVG-Entscheidung zuversichtlich: „Lünen geht 2013 ans Netz.“

Es geht um mögliche Folgen für ein nahe gelegenes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Das Gericht sieht etwa Auswirkungen anderer neuer Kraftwerke im Vorbescheid der Bezirksregierung nicht ausreichend berücksichtigt. Der BUND hatte unter anderem den hohen Schadstoffausstoß bemängelt, der zu erwarten sei. In der Nähe der Kraftwerksbaustelle liegen die streng geschützten Cappenberger Wälder. Die Immissionen könnten dort die Versauerung der Böden verstärken. lnw

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