Staatsanwaltschaft prüft Straftat bei Flughafenbau

Cottbus/Schönefeld (dpa) - Der Einbau zu schwerer Ventilatoren am Dach des künftigen Hauptstadtflughafens hat die Staatsanwaltschaft Cottbus auf den Plan gerufen. „Es besteht der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Baugefährdung“, sagte die Oberstaatsanwältin Petra Hertwig der Deutschen Presse-Agentur.

Staatsanwaltschaft prüft Straftat bei Flughafenbau
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Deshalb seien Vorermittlungen eingeleitet worden. Hertwig bestätigte damit einen Bericht der „Berliner Morgenpost“.

Die Anklagebehörde wolle von Amts wegen Medienberichten nachgehen, denen zufolge Rauchgas-Ventilatoren unterhalb der Decken auf Technikbühnen installiert wurden, die angeblich doppelt so schwer sind wie ursprünglich geplant. Man werde sich dazu bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald die erforderlichen Unterlagen besorgen, sagte Hertwig.

Die Bauaufsicht hatte wegen möglicher Statikprobleme das gesamte Hauptgebäude gesperrt, das nach jüngster Planung im zweiten Halbjahr 2017 als Herzstück des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) in Betrieb gehen soll. Ein Statikbüro hatte das Problem bei einer Überprüfung entdeckt. Daraufhin riegelte die Flughafengesellschaft am Freitag von sich aus drei Teilbereiche im Fluggastgebäude ab. Diese befinden sich unter den verdächtigen Ventilatoren, die angeblich mehr als vier Tonnen statt genehmigter zwei Tonnen wiegen.

Seit der Gebäudesperrung wird diskutiert, ob der Termin für die Flughafeneröffnung erneut gefährdet ist. An diesem Freitag trifft sich turnusgemäß der Flughafen-Aufsichtsrat. Der Aufsichtsratschef, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), sagte am Dienstag, er erwarte, dass die Geschäftsführung am Freitag sage, wie es jetzt weitergeht. „Mit Sicherheit will der Aufsichtsrat einen Sachstand haben. Ob dieser schon den abschließenden Statikbericht beinhaltet, ist die Frage.“

Die Flughafengesellschaft teilte mit, sie erarbeite wie angekündigt „derzeit die vom Bauordnungsamt geforderten Unterlagen zur Standsicherheit des Terminals“. Zur Dauer dieses Verfahrens wollte sich ein Sprecher nicht äußern.

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