Bericht Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen „Cum-Ex-Deals“

Frankfurt/Main (dpa) - Nach jahrelangen Ermittlungen sollen umstrittene Dividenden-Steuertricks einem Bericht zufolge erstmals zu einem Strafprozess in Deutschland führen.

Bericht: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen „Cum-Ex-Deals“
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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe beim Landgericht Wiesbaden Anklage gegen ehemalige Aktienhändler einer Bank und einen aus Hessen stammenden Anwalt wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte erhoben, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR. Dabei soll der Staat um Milliarden geprellt worden sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Gericht erklärten auf Anfrage, sie könnten zum jetzigen Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen.

Hintergrund sind umstrittene Cum-Ex-Geschäfte. Dabei schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Die Beteiligten ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Ob das illegal war, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Die Folge der Karussellgeschäfte: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Schätzungen über den Gesamtschaden für den Fiskus reichen von 10 Milliarden bis zu 32 Milliarden Euro. 2012 war das Steuerschlupfloch geschlossen worden. Etliche Banken und Investoren gerieten wegen solcher Geschäfte ins Visier der Ermittler.

Nach Angaben des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer fielen Betriebsprüfern des Landes die Machenschaften erstmals 2009 auf. „Wir haben rund 30 Fälle, in denen es um 1,3 Milliarden Euro von den Betroffenen vermutlich zu Unrecht geltend gemachter Kapitalertragsteuer geht“, sagte der CDU-Politiker laut Mitteilung. Hessens Finanzverwaltung habe bislang alle entsprechenden finanzgerichtlichen Verfahren gewonnen. Jetzt müsse es um die strafrechtliche Aufarbeitung gehen.

Die Cum-Ex-Geschäfte beschäftigten nicht nur Staatsanwälte in mehreren Bundesländern. Auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich mit dem Thema. Als einer der Hauptakteure gilt der aus Hessen stammende Anwalt, der in der Schweiz lebt.

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