Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef der Telekom wegen der Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern bestätigt. Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Spitzelaffäre abgeschlossen.

Der 62-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug verurteilt. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 2 StR 591/11). An der Verurteilung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sei „rechtlich nichts zu rütteln“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung. Der ehemalige Abteilungsleiter für Konzernsicherheit hatte unter anderem Telefondaten von Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten auswerten lassen. Es sollte ermittelt werden, wer vertrauliche Unternehmensdaten an die Medien herausgegeben hatte. Insgesamt waren nach Angaben der Telekom 50 Personen von den Maßnahmen betroffen.

Der BGH bestätigte auch die Verurteilung wegen Untreue. Der Angeklagte hatte insgesamt knapp 700 000 Euro aus Telekom-Geldern für die Auswertung der Daten bezahlt. Dies sei als Untreue zu werten - er habe gewusst, dass die Datenauswertung rechtswidrig sei und deshalb kein Anspruch auf eine Vergütung bestehe. Zudem hatte der Sicherheits-Chef nach den Feststellungen des Landgerichts insgesamt 175 000 Euro an Vorschüssen für verdeckte Ermittlungen in die eigene Tasche gesteckt.

Im Prozess vor dem Bonner Landgericht hatte der Sicherheitschef die Verantwortung übernommen: Er sei zwar vom damaligen Vorstandschef Kai-Uwe Ricke beauftragt worden, das Informationsleck aufzuspüren. Allerdings habe er keinen konkreten Auftrag für das Ausspionieren bekommen. Die Ermittlungen gegen Ricke und den damaligen Aufsichtsrats-Vorsitzenden Klaus Zumwinkel wurden eingestellt. Beide zahlten später im Rahmen eines Vergleichs insgesamt mehr als eine Million Euro an die Telekom, um den Schaden aus der Affäre zu ersetzen - lehnten aber jedes Schuldeingeständnis ab.

Die Telekom kommentierte die Entscheidung des BGH nicht. Das Unternehmen hatte 2008 mit einer Anzeige den Fall selbst ins Rollen gebracht. Im Zuge der Aufarbeitung der Affäre wurde im Vorstand ein neues Ressort für Datenschutz geschaffen. Den Betroffenen wurden Entschädigungen gezahlt.

„Das ist ein gutes Urteil - und sicherlich ein Warnschuss für alle, die sich etwas ähnliches überlegen“, kommentierte der frühere Capital-Redakteur Reinhard Kowalewsky die Entscheidung des BGH. Die Telefonkontakte des Journalisten waren etwa ein Jahr lang überwacht worden. Der BGH rügte in seiner Entscheidung am Mittwoch allerdings die lange Verfahrensdauer. Nach dem Urteil des Landgerichts im November 2010 waren Akten mehrere Monate lang nicht weitergeleitet worden.

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