So geht es für die Quelle-Kunden weiter

Beim Umgang mit insolventen Versandhändlern müssen Regeln beachtet werden.

Nürnberg. Trotz des drohenden Endes für Quelle können Verbraucher ohne größere Risiken bei dem insolventen Versandhändler Waren bestellen. Sie sollten dabei aber einige Regeln beachten.

Bestellungen sollen nach Angaben des Insolvenzverwalters so lange möglich sein, wie die Ware im Lager vorrätig ist. Wie lange das sein wird, ist momentan aber noch unklar. Wer bei Quelle noch etwas bestellt oder dies in den vergangenen Tagen getan hat, kann dabei normalerweise zumindest kein Geld verlieren.

Im Versandhandel erfolge der Kauf in der Regel auf Rechnung, sagt Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das wirtschaftliche Risiko trage der Händler. Wenn also eine bestellte Ware nicht geliefert werden kann, ist das für den Kunden zwar ärgerlich, hat aber keine finanziellen Folgen.

Laut Thomas Schulz, dem Sprecher des Insolvenzverwalters, wird die Ware ausgeliefert, wenn sie verfügbar ist. Andernfalls werde der Kunde zum Gläubiger. Vorkasse sei aber nur ein kleiner Teil beim Versandhandel, in dem das Ratenkreditgeschäft die Hauptrolle spiele.

Das ist fraglich. Beim Insolvenzverwalter heißt es, dass diese Frage noch geklärt werden müsse. Verbraucher sind durch die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich beim Kauf eines Produkts für zwei Jahre gegen Sachmängel geschützt. Wenn Quelle aber in den kommenden Monaten den Betrieb einstellen sollte, gebe es faktisch niemanden, bei dem Kunden ihre Ansprüche geltend machen können, sagt Gromek.

Ja. Denn bei der Garantie handelt es sich um einen Haftungsanspruch, den der Verbraucher gegenüber dem Hersteller eines Produkts hat - nicht gegenüber dem Händler, also Quelle.

Hersteller geben oft freiwillig Garantien für ihre Waren, die zum Teil weit über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Verbraucherschützer raten gerade wegen der unklaren Lage bei der Gewährleistung, sich bei einem Quelle-Einkauf unbedingt nach der Herstellergarantie zu erkundigen.

Nein, denn Quelle hat seine Forderungen an die Banken abgetreten. "Diese werden wohl kaum auf Geld verzichten wollen", erklärte Schulz.

Dazu heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Quelle: "Bei Quelle kaufen Sie auf Probe, d.h. Sie können gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird ab Erhalt der Ware durch Ihre Billigung wirksam, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist."

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