Serie: Wann Rentner Steuern zahlen

Viele Senioren werden von ihren Finanzämtern angeschrieben. Was zu beachten ist, erklärt Teil 1 unserer Serie.

Düsseldorf. Viele Rentner und Pensionäre erhalten in diesen Tagen Post von ihrem Finanzamt. Sie werden aufgefordert, für zurückliegende Jahre eine Steuererklärung abzugeben. Die Behörde prüft, ob sie Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Wann Rentner Steuern zahlen müssen, wie die Anlage R auszufüllen ist und wie Rentner Steuern sparen können, erklärt unsere dreiteilige Serie, die heute startet.

Bisher waren nur knapp zwei der 20 Millionen Rentenempfänger als Steuerzahler beim Finanzamt erfasst, weil sie hohe Renten oder Zusatzeinkünfte beziehen. Die übrigen Ruheständler genossen einen Lebensabend ohne Steuersorgen. Das lag daran, dass ihre Rentenbezüge nach der bis 2004 geltenden Rechtslage nur mit einem geringen Prozentsatz als steuerpflichtiges Einkommen gewertet wurden. Je nach Rentenbeginn lag der steuerpflichtige Anteil zwischen 27 und 32 Prozent. Nach Eintritt in den Ruhestand lag der steuerpflichtige Teil der Rente daher oft unter den Freibeträgen.

Seit 2005 hat der Gesetzgeber die Besteuerung der Renteneinkünfte neu geregelt. Wer 2005 bereits im Ruhestand war oder erstmals eine gesetzliche Rente bezog, muss seitdem 50 Prozent der Summe versteuern. Eine Steuerpflicht ergab sich oft allerdings nur, wenn Rentner noch eine zweite Rente oder andere Zusatzeinkünfte erzielen.

Jedoch steigt für jeden weiteren Rentenjahrgang seit 2006 der steuerpflichtige Anteil kontinuierlich an, bis 2040 die kompletten Auszahlungen versteuert werden (siehe Grafik). Die kommenden Rentnerjahrgänge werden damit immer stärker zur Kasse gebeten.

Viele Rentner sind — ohne es zu ahnen — durch die gesetzliche Neuregelung quasi über Nacht wieder steuerpflichtig geworden oder werden durch Rentenerhöhungen plötzlich erstmals steuerpflichtig. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums sind seit der Reform 3,3 Millionen Senioren steuerpflichtig, 1,3 Millionen mehr als zuvor.

Die Aufforderung des Fiskus, eine Steuererklärung abzugeben, sollte man nicht einfach ignorieren. Das gilt auch für diejenigen, deren Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum von derzeit 8004/16 008 Euro (Ledige/Verheiratete) liegt.

Das Finanzamt muss sich nämlich nicht mehr auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler verlassen. Der Gesetzgeber hat ein lückenloses Meldeverfahren eingeführt, mit dem das Finanzamt Einblick in die Einkünfte auch der Senioren erhält, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben.

Alle öffentlichen und privaten Rentenkassen, Versorgungswerke, Pensionskassen und -fonds sowie die Lebensversicherer müssen seit 2005 alle ausgezahlten Renten an den Fiskus melden. Das örtliche Finanzamt ist deshalb über die Renteneinkünfte der in seinem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Senioren bestens im Bilde.

Betriebsrenten und Pensionen gelten steuerlich als Arbeitslohn. Auch hier ist der Fiskus über die Einkünfte pensionierter Beamter und Betriebsrentner bestens informiert. Der ehemalige Arbeitgeber meldet den nachträglichen Verdienst über das Verfahren „elsterLohn“ an das Finanzamt.

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