Gesetzentwurf beschlossen : „Schwarze Liste“ für korrupte Firmen
Berlin (dpa) - Korrupte und betrügerische Unternehmen sollen künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen und in einer Art „schwarze Liste“ zentral geführt werden.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) beschloss das Bundeskabinett. Danach sollen öffentliche Auftraggeber über ein zentrales „Wettbewerbsregister“ prüfen können, ob Unternehmen Rechtsverstöße begangen haben.
Zwar können schon heute Unternehmen ausgeschlossen werden, die Wirtschaftsdelikte begangen haben. Für öffentliche Auftraggeber ist es aber schwierig zu prüfen, ob ein Unternehmen auffällig wurde. In den Ländern gibt es bereits solche Register, aber mit unterschiedlichen Vorgaben. Das öffentliche Auftragsvolumen beläuft sich auf jährlich zwischen 280 und 300 Milliarden Euro.
Nach den Gesetzesplänen muss die öffentliche Hand - also Gemeinden, Landesbehörden oder Bundesministerien - ab einem Auftragswert von 30 000 Euro vor Erteilung des Zuschlags beim Register elektronisch abfragen, ob das Unternehmen darin geführt ist.