Lamzac versus Layback Plagiats-Prozess um Liegesäcke: Landgericht wurde zum Beach-Club

Holländischer Erfinder klagt gegen Firma aus Berlin. Die soll seine Idee dreist geklaut haben. Es geht immerhin um 100 000 Euro.

Erfinder Marijn Oomen präsentierte Dienstag auf dem Gang des Landgerichtes seinen „Lamzac“.

Erfinder Marijn Oomen präsentierte Dienstag auf dem Gang des Landgerichtes seinen „Lamzac“.

Foto: si

Düsseldorf. Wer in diesem Sommer seinen Urlaub am Meer verbrachte, hat den „Lamzac“ garantiert schon einmal gesehen. Könner schaffen es innerhalb von wenigen Sekunden, den aufblasbaren Liegesack in ein bequemes Strandmöbel zu verwandeln. Ganz ohne Luftpumpe. Die Idee dazu hatte der holländische Erfinder Marijn Oomen. Eine gute Idee, fand auch eine Vertriebsfirma aus Berlin. Die verkauft den „Layback“, der nach dem gleichen Prinzip funktioniert. Sehr zum Ärger des Niederländers. Der kämpft seit Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht darum, das mutmaß´liche Plagiat in Deutschland vom Markt zu verbannen.

Zum Prozessauftakt verwandelte sich das Landgericht in einen Beach-Club. Der Saal reichte bei weitem nicht aus, um die verschiedenen Modelle der luftigen Liegen zu präsentieren. Zumal man sich dabei auch noch bewegen muss, denn der „Lamzac“ füllt sich mit Wind. Erfinder Marijn Oomen demonstrierte auf dem Gang, wie leicht es funktioniert, aus dem Plastiksack ein Strand-Sofa zu machen. Inzwischen hat er auch eine Doppel-Matratze nach dem gleichen Prinzip entwickelt.

Seit 2010 hatte Oomen an seiner Idee gearbeitet. Clou des „Lamzacs“ ist ein Wickel-Verschluss. Wenn genug Luft im Liege-Sofa ist, kann man es im Handumdrehen ohne große Anstrengung in eine Matratze verwandeln. Am 30. Januar vergangenen Jahres präsentierte er seinen Prototyp erstmals in einer niederländischen Erfinder-Show.

Bereits kurz danach kam das Berliner Unternehmen mit dem Konkurrenz-Produkt auf den deutschen Markt. Per einstweiliger Verfügung ließ Oomen den Verkauf verbieten. In dem Prozess muss nun entschieden werden, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt.

Vor dem Tisch der Vorsitzender Richterin Johanna Brückner-Hofmann wurden Dienstag beide Modelle aufgebaut. Sie stellte fest, dass es einen Urheberschutz für die Idee des Erfinders gibt, auch wenn das Patent erst nach der ersten Präsentation angemeldet wurde. Entscheidend ist für die Kammer der „Wickel-Verschluss“ als technische Innovation. Außerdem ähnelt das Berliner Modell sowohl in Größe, Proportionen als auch bei der Farbauswahl dem Original. Kleinere Abweichungen seien nicht relevant.

Eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien kam Dienstag nicht zustande. Am 15. Dezember wird das Urteil verkündet.

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