Arbeitsplätze : Appell an Arbeitgeber - NRW will mehr Jobs für Schwerbehinderte
Düsseldorf In NRW gibt es 48.000 schwerbehinderte Arbeitslose. Viele Arbeitnehmer lassen sich erst gar nicht auf die Frage ein, ob sie Schwerbehinderte beschäftigen. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Verantwortliche der Arbeitsagentur appellieren an die Arbeitgeber.
Um Schwerbehinderte in den Arbeitsmarkt zu bringen, gibt es bereits seit 2008 in Nordrhein-Westfalen das Landesprogramm „Integration unternehmen!“. Dadurch wurden bislang gut 1700 Arbeitsplätze in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes geschaffen.
In sogenannten Inklusionsbetrieben, die zwischen 30 und 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen und dafür von der in Landesbesitz stehenden „Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung“ Zuschüsse erhalten.
Doch diese Arbeitsverhältnisse sind angesichts der insgesamt 48 000 schwerbehinderten Arbeitslosen in NRW viel zu wenig. Daher trommelt NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) dafür, dass sich Privatwirtschaft und öffentliche Verwaltung insgesamt mehr dieser Frage annehmen.
Es sei die „Königsfrage der Inklusion“, so sagte Laumann am Montag in der Düsseldorfer Arbeitsagentur, „dass Menschen mit schweren Handicaps eine Beschäftigung im Regelsystem erhalten“. Allein mit der Inklusion in der Schule sei das Problem nicht gelöst. Ihn berühre es, so Laumann, wenn Leute sich besonders engagiert haben, um einen Schulabschluss oder eine Gesellenprüfung zu machen, und dann gelinge es am Ende doch nicht, sie in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Diejenigen, die sich vorher so angestrengt haben, bekämen dann auf Hunderte Bewerbungen immer nur Absagen. Was das mit den Menschen mache, könne sich jeder vorstellen.
Firmen, die nicht mitmachen, müssen Ausgleichsabgabe zahlen
Viel zu viele Unternehmen ließen sich gar nicht erst auf die Frage ein, ob sie Schwerbehinderte beschäftigen, beklagte Ingo Zielonkowsky, Chef des Jobcenters Düsseldorf, bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Laumann. Stattdessen schöben sie das Thema weg, indem sie die Ausgleichsabgabe bezahlen. Hintergrund: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig, die je nach Unterschreitung dieser Fünf- Prozent-Quote zwischen 125 und 320 Euro pro Arbeitsplatz monatlich beträgt. Das Geld wird dann für die Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben verwendet.