Neues Gesetz soll vor hohen Dispozinsen schützen

Berlin (dpa) - Verbraucher sollen künftig einen besseren Schutz vor hohen Dispozinsen und Risiken beim Abschluss von Immobilienkrediten erhalten.

Neues Gesetz soll vor hohen Dispozinsen schützen
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Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, der vor allem intensivere Information und Beratung zum Ziel hat.

orgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten müssen, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft oder sein Konto stark überzieht. Die aktuellen Zinssätze müssen im Internet veröffentlicht werden.

„Hierdurch versetzen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage, die Zinssätze schnell und einfach miteinander vergleichen zu können“, sagte Verbraucherminister Heiko Maas (SPD). „Damit machen wir es den Banken schwerer, unangemessen hohe Dispozinsen zu verlangen.“ Verbraucherschützern und Opposition gehen die neuen Regeln aber nicht weit genug.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linke-Bundestagsfraktion, Caren Lay, sprach von einem „Dispo-Placebo“. „Echten Schutz bietet nur eine gesetzliche Deckelung“, meinte sie. Auch die Verbraucherzentralen fordern seit längerem, dass der Gesetzgeber für die Zinssätze eine maximal zulässige Höhe festlegt.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Nicole Maisch, sprach sich außerdem für Beratungsangebote durch eine Verbraucher- oder Schuldnerberatung aus. Banken und Sparkassen zeigten sich indes zufrieden mit dem Entwurf. Die neue Beratungspflicht werde „zielgerichtet dort eingesetzt ..., wo tatsächlich Probleme bestehen können“, teilten die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände mit.

Inhaber eines Girokontos können dieses normalerweise bis zu einer vertraglich festgelegten Summe überziehen. Für diesen Dispokredit berechnen Banken und Sparkassen aber Zinsen, die meist höher sind als bei anderen Kreditformen. Das kann schnell zur Belastung werden.

Der Gesetzentwurf verpflichtet außerdem Kreditgeber, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen und umfassend über das Angebot zu informieren. Eine Kopplung mit anderen Finanzprodukten ist nur noch in bestimmten Fällen erlaubt.

Auch die Anforderungen an die Vermittler von Darlehen sollen verschärft werden. Maas sagte, die Inanspruchnahme eines Kredits sei oft mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. „Mit den neuen Regelungen wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor möglichen Fehlentscheidungen schützen“, betonte der Minister.

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