Neue Sonderprüfung bei der IKB

Oberlandesgericht: Verdacht, dass Vorstand und Aufsichtsrat Sorgfaltspflichten verletzten.

Düsseldorf. Die Gründe für den Beinahe-Zusammenbruch der Düsseldorfer IKB-Bank sollen aufgeklärt werden. Das ist die Konsequenz einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG). Es bestehe "ein hinreichender Verdacht, dass Vorstand und Aufsichtsrat in erheblichem Maße ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten verletzt haben könnten", stellten die OLG-Richter fest - und bestätigten eine Entscheidung des Landgerichts, wonach ein Sonderprüfer mögliche Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der Krise im Sommer 2007 aufklären soll.

Die IKB war 2007 als erstes deutsches Kreditinstitut in den Strudel der US-Immobilienkrise geraten und hatte nur durch Milliarden-Stützungen des Staates gerettet werden können.

Die IKB-Aktionäre hatten in der Hauptversammlung vom März 2008 zunächst mit den Stimmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Sonderprüfer bestellt. Nachdem die KfW jedoch ihr Aktienpaket verkauft hatte, wurde im März die Bestellung des Sonderprüfers rückgängig gemacht. Dagegen hatte mehrere Kleinaktionäre der IKB geklagt - und Recht bekommen.

Zur Begründung ihrer Entscheidung verweisen die OLG-Richter darauf, dass die IKB "sich überhaupt nicht, allenfalls nur in geringem Umfang, im Verbriefungsmarkt hätte betätigen dürfen". Außerdem bestehe der "hinreichende Verdacht, dass der Vorstand (...) bewusst übergroße Risiken eingegangen" sei.

Damit gerät auch das ehemalige IKB-Aufsichtsratsmitglied Jörg Asmussen (SPD) erneut unter Druck. Asmussen, in der alten und neuen Bundesregierung Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, saß im IKB-Aufsichtsrat als Vertreter des Bundesfinanzministeriums, wo er als Leiter der Abteilung VII die Dienstaufsicht über die Bafin führte, die wiederum die Vorgänge um den Zusammenbruch der IKB untersuchte. Asmussen kontrollierte sich damit gleichsam selbst. Als IKB-Aufsichtsrat soll sich Asmussen sehr stark für die jetzt vom OLG gerügten Verbriefungsgeschäfte eingesetzt haben.

Aktionärsschützer haben die gerichtlich angeordnete Fortsetzung der Sonderprüfung bei der IKB bereits begrüßt. Die IKB wiederum kündigte an, gegebenenfalls Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Begründung: Die Sonderprüfung schaffe hohe Klagerisiken, die die Geschäftstätigkeit der Bank gefährden könnten.

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