Middelhoff-Anwalt legt Berufung im Arcandor-Prozess ein

Essen (dpa) - Im juristischen Streit um die Pleite des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor hat der frühere Vorstandschef Thomas Middelhoff Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Essen eingelegt.

Das Gericht hatte Middelhoff und drei weiteren Ex-Vorständen Ende April in einem von fünf verhandelten Fällen eine „schuldhafte Pflichtverletzung“ bescheinigt. Dabei ging es um den Verkauf des Wiesbadener Karstadt-Hauses an den Oppenheim-Esch-Fonds im Jahr 2005. „Dem Grunde nach“ sei Middelhoff zum Schadenersatz verpflichtet, die Höhe des Schadenersatzes müsse nach Rechtskraft des Grundurteils gesondert verhandelt werden, hatte das Gericht entschieden (AZ: 41 O 45/10).

Das Urteil müsse aufgehoben werden, weil es auf unzutreffenden Tatsachen beruhe, erklärte Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung. Das Landgericht habe übersehen, dass die strittigen Verträge eine sogenannte salvatorische Klausel enthielten und damit auch dann wirksam gewesen seien, wenn einzelne Nebenabsprachen nicht beurkundet worden sein sollten.

Wie viel Schadenersatz Middelhoff möglicherweise zahlen muss, legt das Essener Landgericht erst fest, wenn der Streit um das Grundurteil entschieden ist. Das kann noch Jahre dauern. Schon beim Prozess Ende April hatte Insolvenzverwalter Hans Gerd Jauch prognostiziert, dass bis zu einer möglichen Zahlung noch zehn Jahre vergehen könnten.

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