Gerichtliche Klärung : Louboutin gewinnt vor EuGH im Streit um rote Sohlen
Luxemburg (dpa) - Der Luxusschuhhersteller Louboutin ist im Kampf gegen Billigversionen seiner hochhackigen Frauenschuhe mit roter Sohle einen Schritt weiter.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte den Schutz des Designs als Marke grundsätzlich für möglich. Der Konkurrent Van Haren, eine niederländische Tochter der deutschen Firma Deichmann, drang mit Gegenargumenten nicht durch. (Rechtssache C-163/16).
Der französische Modeschöpfer Christian Louboutin hatte die roten Sohlen seiner edlen Frauenschuhe in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg 2010 für Schuhe und 2013 für hochhackige Schuhe als Marke eingetragen.
Deichmann hatte in den Niederlanden über das Tochterunternehmen Van Haren 2012 ebenfalls hochhackige Pumps mit roter Sohle angeboten - für weniger als ein Zehntel des Louboutin-Preises. Louboutin klagte in den Niederlanden und verlangt Schadenersatz wegen Verstoßes gegen Markenrechte.