Negative Corona-Auswirkungen Kurzarbeit-Sonderregeln werden bis Ende Juni verlängert

Berlin · Die Bundesregierung hat den Weg für eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld freigemacht. Die bisherigen Regelungen wären Ende März ausgelaufen.

 Die Sonderregeln für Kurzarbeit sollen bis Ende Juni verlängert werden.

Die Sonderregeln für Kurzarbeit sollen bis Ende Juni verlängert werden.

Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild//Hendrik Schmidt

Die Bundesregierung hat den Weg für eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld freigemacht. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss am Mittwoch eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen, mit der der erleichterte Zugang bis Ende Juni verlängert wird. Bislang wären die in der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen Ende März ausgelaufen.

"Mit der Kurzarbeit haben wir bisher Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Corona wirkt sich aber leider noch negativ aus", fügte er hinzu und verwies zudem auf die "besonders hart getroffenen Branchen" etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich.

Neu ist, dass die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni auf bis zu 28 Monate verlängert wird. "Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten", erklärte Heils Ministerium.

Der Minister hob zudem die Bedeutung von Kurzarbeit als "beschäftigungssichernde Brücke" und die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und siebten Monat hervor. "So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können", erklärte Heil.

Bis Ende Juni gilt zudem wie bislang ein erleichterter Zugang zur Kurzarbeit: Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt. Außerdem werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge auch nach dem 31. März weiter zur Hälfte erstattet - wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

Das Kurzarbeitergeld soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt. Vor Corona lag die Zahl der Kurzarbeitenden im Februar 2020 bei 134.000, im März 2020 sprang sie dann auf 2,6 Millionen und im April 2020 erreichte sie den Rekordwert von rund sechs Millionen.

Vergangenen Freitag hatte das Münchener Ifo-Institut mitgeteilt, dass die stark steigenden Ansteckungen in der Pandemie die Zahl der Kurzarbeitenden im Januar nun auf geschätzt 900.000 anschwellen ließ, nach 780.000 im Dezember. Von dem Zuwachs besonders betroffen ist demnach das Gastgewerbe.

jm/hcy

(AFP)
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