Kartellverdacht: Deutscher Bank droht EU-Geldbuße

Brüssel/Frankfurt (dpa) - Der Deutschen Bank und zwölf weiteren Investmentbanken aus Europa und den USA drohen hohe Kartellstrafen.

Die EU-Kommission verdächtigt die Geldhäuser, geheime Absprachen beim Handel mit Kreditausfallversicherungen (CDS) getroffen zu haben.

Sie sollen so Börsenbetreiber - etwa die Deutsche Börse - am Eintritt in den Markt gehindert haben. Das teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Die Deutsche Bank wollte den Vorgang auf Anfrage nicht kommentieren.

Am Ende des Verfahrens könnten auf die Banken EU-Strafen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes zukommen. Betroffen sind unter anderem JP Morgan, Barclays und Goldman Sachs.

Beschuldigt werden auch der Derivateverband ISDA mit Sitz in New York und der Datendienstleister Markit, der führende Anbieter von Finanzinformationen auf dem CDS-Markt.

Die EU-Kommission hat über zwei Jahre lang ermittelt. Nun geht sie davon aus, dass die Akteure die Börsen vom Markt mit Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps/CDS) ausschließen wollten, damit der Börsenhandel ihre Einnahmen aus der außerbörslichen Vermittlung nicht schmälerte.

„Das wäre ein klarer Verstoß gegen die europäischen Regeln“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Zur damaligen Zeit sei der Handel vor allem außerhalb der Börse (OTC/„Over the Counter“) abgelaufen. Laut EU-Kommission versuchten die Deutsche Börse und die Chicago Mercantile Exchange zwischen 2006 und 2009, in das Geschäft mit Kreditderivaten einzusteigen. Deshalb fragten sie bei ISDA und Markit nach Lizenzen.

Die Banken, die diese Einrichtungen kontrollieren, hätten aber die Anweisung erteilt, die Lizenzen nur für den außerbörslichen Handel, nicht aber für den Börsenhandel zu erteilen, so die EU-Behörde. Außerdem hätten die Banken versucht, die Börsen auszuschließen, indem sie sich auf ein bevorzugtes Clearinghaus verständigten.

Die obersten Kartellhüter Europas haben in dem laufenden Kartellverfahren den Banken nun Briefe mit den Vorwürfen geschickt; diese können jetzt Stellung nehmen. Bereits im April 2011 hatte die EU-Behörde das Verfahren eröffnet. Absprachen zum Schaden von Kunden, Konkurrenten und Verbrauchern sind in der EU streng verboten.

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