Düsseldorf : Erfolgreiche Klage gegen IHK-Beitrag
Düsseldorf Verwaltungsgericht gibt Baumaschinenhersteller im Streit mit der IHK Düsseldorf Recht
Wie schon eine Reihe anderer Industrie- und Handelskammern (IHK) zuvor hat es nun auch die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf gerichtlich bescheinigt bekommen: Ihre Beitragsveranlagung – in diesem Fall für die Jahre 2014 und 2015 – war fehlerhaft und damit rechtswidrig. Ein Baumaschinenhersteller setzte sich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 20 K 2228/18) mit seiner Klage gegen den Beitragsbescheid für 2014 in Höhe von 1712 Euro und für 2015 in Höhe von 1511 Euro durch.
Grundsatzurteil von 2015:
IHK darf kein Vermögen bilden
Vorangegangen war dieser und vielen ähnlich gelagerten Prozessen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015. Dort hatte ein vom Bundesverband für freie Kammern (bffk) unterstütztes Unternehmen ein Grundsatzurteil zur Vermögensbildung in den Kammern erstritten. In der Folge haben Verwaltungsgerichte in NRW die Vermögensbildung in den IHKen Köln, Mittlerer Niederrhein, Dortmund, Nord-Westfalen und Duisburg-Wesel-Kleve für rechtswidrig erklärt. Jetzt bekam auch die IHK Düsseldorf die Fehlerhaftigkeit ihrer Beitragsberechnung gerichtlich bescheinigt.
Hintergrund: IHKs bestreiten ihren Finanzbedarf aus Pflichtbeiträgen der Unternehmen. Weil die Höhe der zu erwartenden Beiträge schwankt, bilden die Kammern eine Ausgleichsrücklage. Damit sollen unvorhergesehene Beitragsausfälle kompensiert werden. Auf diese Weise dürfen die Kammern aber keine unzulässige Vermögensbildung betreiben, hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 vorgegeben. Darauf basierend urteilte nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die IHK Düsseldorf ihre Ausgleichsrücklage für 2014 und 2015 nicht nachvollziehbar berechnet habe. „Die Ausgleichsrücklage wurde ins Blaue hinein festgesetzt“, so die deutlichen Worte der Verwaltungsrichter. Folge: Die Beitragsbescheide sind rechtswidrig, das Unternehmen muss nicht bezahlen.