Hollister schränkt Kontrolle von Mitarbeiter-Taschen ein

Frankfurt/Main (dpa) - Im Streit um flächendeckende Kontrollen der Mitarbeiter bei der Modekette Hollister haben sich der Frankfurter Betriebsrat und das Unternehmen vorläufig geeinigt.

Das Landesarbeitsgericht Hessen stellte daher das Verfahren über die Arbeitsbedingungen am Donnerstag ein (Az: 5 TaBVGa 8/13). Bis zum Abschluss einer endgültigen Betriebsvereinbarung werden Taschen und Jacken der Mitarbeiter in der Frankfurter Filiale nach einem „Würfelprinzip“ kontrolliert: Wer eine Vier würfelt, wird überprüft.

Die Einigung gilt nur für die Frankfurter Filiale, auch wenn der Gewerkschaft Verdi zufolge die Arbeitsbedingungen in den anderen 16 Shops der Modekette in Deutschland ähnlich sind. Dort gibt es bisher aber keine Arbeitnehmervertretung.

Die oft befristet Beschäftigten hätten Angst, dass ihr Vertrag nicht verlängert werde, wenn sie sich im Betriebsrat engagierten, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretärin Luthfa Rahman. Hollister gehört zum US-Konzern Abercrombie & Fitch.

Der Frankfurter Betriebsrat wolle bei einer endgültigen Vereinbarung erreichen, dass Taschen und Jacken der Mitarbeiter nur noch bei einem begründeten Verdacht durchsucht werden, sagte Anwalt Peter Rölz. Videokameras sollten so angebracht werden, dass die Beschäftigten nicht permanent bei der Arbeit gefilmt würden. Die Betriebsvereinbarung soll voraussichtlich Anfang Mai geschlossen werden. Es wäre die erste bei einer Hollister-Filiale in Deutschland.

Das Unternehmen hatte die Kontrollen mit einem „überdurchschnittlichen“ Schwund von Kleidungsstücken in dem Shop begründet. Taschen- und Jackenkontrollen seien für das Unternehmen existenziell, sagte der Anwalt des Mutterkonzern AFH Germany.

Der Betriebsrat kritisiert neben Taschenkontrollen und Videoüberwachung auch die aus seiner Sicht überzogenen Kleidervorschriften. Nach Darstellung von Anwalt Rölz sollen sich die Mitarbeiter alle drei Monate mit Teilen der neuen Kollektion ausstatten, die sie mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent selbst kaufen müssten. Es gebe dazu zwar ausdrückliche keine Anweisung des Unternehmens. „Es ist aber das tatsächlich Gelebte.“

Rölz zufolge sind vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt weitere Verfahren gegen AFH Germany anhängig, unter anderem wegen Verstößen gegen das Mitbestimmungsrecht bei Einstellung neuer Mitarbeiter.

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