„Giftmüll-Deponien“ sollen Banken entlasten

Der Bundestag hat die Einrichtung von „Bad Banks“ beschlossen. Damit soll das Kreditgeschäft in Schwung kommen.

Berlin. Nach dem 480 Milliarden-Euro-Rettungspaket wird den deutschen Banken erneut massiv unter die Arme gegriffen. Sie können ihre Bilanzen nun im großen Stil von Risikopapieren befreien. Der Bundestag billigte die Gesetzespläne zur Errichtung von "Bad Banks". Das Volumen der "strukturierten Wertpapiere" in Bilanzen deutscher Banken wird auf 230 Milliarden Euro geschätzt.

Dies ist praktisch eine Müllhalde. Eine "Bad Bank" (englisch für "schlechte Bank") ist ein Institut, das Risikopapiere übernimmt, die stark an Wert verloren haben und derzeit nicht handelbar sind. Die Papiere müssen ständig abgewertet werden, was das Eigenkapital aufzehrt und im Extremfall zur Schließung der Bank führt. Derzeit misstraut jeder jedem. Keine Bank weiß, wie viele "Schrottpapiere" in den Bilanzen anderer Institute schlummern. Durch das Misstrauen läuft das Kreditgeschäft nur schleppend - trotz der Milliardenhilfen des Staates. Das belastet die Wirtschaft. Diese Abwärtsspirale soll durchbrochen werden.

ModellI: Grundsätzlich können alle Modelle von allen Banken genutzt werden. Das "Zweckgesellschafts"-Modell ist eher für private Banken gedacht. Die können ihre "Schrottpapiere" mit einem Abschlag von 10 Prozent vom Buchwert an Zweckgesellschaften auslagern - sofern dadurch das Kernkapital nicht unter sieben Prozent sinkt. Zusätzlich wird ein "Fundamentalwert" als Ersatz für fehlende Marktpreise ermittelt. Als Bewertungsstichtag gilt der 30. Juni 2008. Die auslagernde Bank muss die Differenz zwischen Einbringungs- und Fundamentalwert in 20 gleichen Jahresraten erstatten. Wenn am Ende der Abwicklung ein Verlust anfällt, muss die Bank dafür aufkommen. Im Gegenzug erhalten Banken vom staatlichen Rettungsfonds Soffin garantierte Anleihen.

ModellIIa: Das ist vor allem für Landesbanken gedacht. Sie können neben Risikopapieren ganze Geschäftsfelder auf eine Abwicklungsanstalt bei der Soffin übertragen. Die Anstalt verwertet die Posten und wickelt die Geschäftsbereiche ab. Es kann nur übertragen werden, wenn die Bank ein tragfähiges Geschäftsmodell und angemessene Kapitalausstattung hat.

ModellIIb: Länder können ihre Landesbank auch ohne Hilfe des Bundes entlasten, und zwar über eine Landes-Anstalt. Die finanzielle Verantwortung dafür tragen die betreffenden Länder.

Institute, die eine "Bad-Bank" nutzen, müssen sich einem "Stresstest" durch die Finanzaufsicht Bafin unterziehen. Zudem müssen die Vorstände eine Gehaltsgrenze von 500 000 Euro akzeptieren.

Laut Bundesregierung wurde das Risiko für die Steuerzahler auf ein Minimum reduziert. Beim ModellI besteht das Risiko, dass eine Bank dauerhaft keine Gewinne macht. Bei einer Insolvenz bliebe der Bund auf möglichen Verlusten sitzen. Auch wenn Garantien des Soffin fällig werden, kostet dies den Bund etwas. Bei ModellII wird der Bund weitgehend aus der Haftung herausgehalten. Für Verluste haften Länder und Sparkassen als Landesbank-Eigentümer: Die Länder nach ihren Anteilen in unbegrenzter Höhe. Die Haftung der Sparkassen für Verluste der Anstalten wird auf die Gewährträgerhaftung beschränkt. Der Bund geht ein Restrisiko ein, wenn er für die Sparkassen vorfinanzieren muss.

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