Verbotene Preisabsprachen : Gericht verurteilt Tapetenhersteller zu Millionenbußen
Düsseldorf (dpa) - Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zwei Tapetenhersteller und deren Verantwortliche zu Bußgeldern von mehr als 19 Millionen Euro verurteilt.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Unternehmen als Mitglieder des „Tapetenkartells“ sowohl 2006 als auch 2008 mithilfe von Absprachen Preiserhöhungen von jeweils rund 5 Prozent auf dem deutschen Markt durchgesetzt haben. Mit seinen Geldbußen ging der Kartellsenat zum Teil noch deutlich über die Strafen hinaus, die bereits 2014 vom Bundeskartellamt verhängt worden waren.
Die Wettbewerbsbehörde hatte damals wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 17 Millionen Euro gegen vier Tapetenhersteller, deren Verantwortliche und den Verband der Deutschen Tapetenindustrie verhängt. Zwei Hersteller akzeptierten die gegen sie verhängten Bußgelder. Das Unternehmen A.S. Creation und die Marburger Tapetenfabrik legten gegen die Kartellamtsentscheidung jedoch Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Ohne Erfolg, wie sich erwies.
Der Kartellsenat zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass es in der Tapetenbranche eine langjährige Tradition von Preisabsprachen gegeben habe. Absprachen seien nicht nur in den vom Bundeskartellamt geahndeten beiden Fällen getroffen worden, sondern auch noch bei weiteren Gelegenheiten. An dem Tapetenkartell waren nach Angaben des Vorsitzenden Richters zeitweise die fünf größten deutschen Tapetenhersteller beteiligt, die zusammen auf einen Marktanteil von rund 90 Prozent kamen.