Eilantrag Gericht spricht Arbeitnehmer Darlehensstundung wegen Corona-Pandemie zu

Frankfurt/Main · Ein Eilantrag gegen eine Bank war vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main erfolgreich.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat auf Grundlage eines Corona-Schutzgesetzes einem Verbraucher eine verlängerte Frist zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung zugesprochen. Das Gericht gab mit dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss dem Eilantrag des Arbeitnehmers statt, der wegen der Corona-Pandemie von Kurzarbeit betroffen ist und dadurch weniger Geld verdient. Die Bank hatte ihn zur Rückzahlung bis zum 8. April aufgefordert.

Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auf ein vor kurzem in Kraft getretenes Gesetz, mit dem die Folgen der Pandemie abgemildert werden sollen. Dadurch können bei vor dem 15. März abgeschlossenen Darlehensverträgen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni fällig werdende Ansprüche auf Rückzahlung, Zinsen oder Tilgung um drei Monate gestundet werden. Voraussetzung ist, dass die Verbraucher durch die Corona-Pandemie weniger Einnahmen haben.

(AFP)
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