Gas-Pipeline in der Ostsee Gericht lehnt Eilantrag gegen Bau von Nord Stream 2 ab

Greifswald (dpa) - Der Pipelinebauer Nord Stream 2 kann die umstrittene Ostseepipeline in deutschen Gewässern vorerst weiterbauen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald habe einen Eilantrag des Umweltverbands Nabu abgelehnt, sagte eine Gerichtssprecherin.

Gas-Pipeline in der Ostsee: Gericht lehnt Eilantrag gegen Bau von Nord Stream 2 ab
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Die Entscheidung sei unanfechtbar.

Mit dem Eilantrag wollte der Nabu einen Baustopp erzwingen. Entschieden werden soll nun im Hauptverfahren. Wann dieses Verfahren angesetzt wird, konnte die Sprecherin nicht sagen.

Nord Stream 2 begann am 15. Mai mit den Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden - hatte sie aber am Sonntag aufgrund von Schmierfett-Funden an mehreren Stränden zwischenzeitlich eingestellt.

Der Umweltverband Nabu hatte Anfang März Klage und Eilantrag gegen den vom Bergamt Stralsund erteilten Planfeststellungsbeschluss eingereicht, um den Baustart Mitte Mai zu verhindern.

Wie die Gerichtssprecherin am Freitag weiter sagte, könne das Gericht aufgrund der schwierigen Tatsachen und Rechtsfragen im Eilverfahren nicht klären, ob die Genehmigung für den Bau in den küstennahen deutschen Ostseegewässern rechtswidrig oder rechtmäßig sei. Im Zuge der Abwägung sei der Senat aber überzeugt, dass das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit und von Nord Stream 2 gegenüber den Argumenten des Nabu überwiegen. Das Vorhaben leiste einen wichtigen Beitrag zur Deckung des in Deutschland und der EU ab 2020 prognostizierten Erdgasimportbedarfs von 30 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2020. Die Sicherstellung der Energieversorgung sei eine öffentliche Aufgabe von größter Bedeutung.

Der Pipelinebauer begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Wir sehen damit unsere von Beginn an vorgetragenen Argumente bestätigt, dass die Pipeline umweltverträglich gebaut wird“, sagte ein Unternehmenssprecher. Das Gericht habe insbesondere die Bedenken des Nabu, die Gaspipeline sei überflüssig, nicht geteilt.

Scharfe Kritik kam vom Nabu. „Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, sagte Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Offensichtlich wiegt Geld mehr als die Natur.“ Erstaunlich sei, dass das Gericht den überholten Argumenten von Nord Stream 2 zur Energiesicherheit folgt anstatt auf führende Energieexperten zu hören. Die Entscheidung sei auch deshalb schwer nachzuvollziehen, weil nur wenige Tage nach Beginn der Baggerarbeiten massive Verschmutzungen durch Schmierfette im Baugebiet aufgetreten sind.

Der Sprecher von Nord Stream 2 sagte, dass die Bauarbeiten zügig wieder aufgenommen würden, wenn die technische Überprüfung der Baggerschiffe abgeschlossen und sichergestellt ist, dass von den Baggern keine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Dabei werde auch geklärt, inwieweit die Schmierfette durch biologisch abbaubare Stoffe ersetzt werden können. Nord Stream 2 hatte ein Leck an einem Bagger eingeräumt.

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