Gericht: Katjes siegt gegen Haribo

Tüten der „Dropje“ sind irreführend. Der Streit um Yoghurt Gums schwelt ebenfalls noch.

Düsseldorf. Jahrelang stritten sie sich um die "Yoghurt-Gums". Nun liefern sich die Fruchtgummihersteller Haribo und Katjes wieder einen erbitterten Rechtsstreit. Diesmal geht es um Lakritz, genauer gesagt um die Haribo-"Dropje" - eine Nascherei nach holländischer Art.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht konnte die Katjes GmbH aus dem niederrheinischen Emmerich am Mittwoch einen Sieg gegen Marktführer Haribo verbuchen. Die Zivilkammer wies den Einspruch von Haribo gegen eine Einstweilige Verfügung des Gerichts zurück. "Die Verpackung der Dropje ist irreführend", hieß es zur Begründung.

Denn die Lakritze sollen ein Naschwerk speziell für Erwachsene sein, der Salmiak-Anteil ist höher als bei Kinderlakritzen. Haribo versah die Tüten deshalb zwar mit dem Aufkleber "Nicht für Kinder geeignet". Der Warnhinweis ist jedoch nicht auffällig genug, argumentiert Katjes. Außerdem sei die Tüte mit einem Kindermotiv versehen, betont auch das Gericht. "Die Kinder greifen einfach nach den Tüten, da die Lakritze zumeist in Greifhöhe liegen", sagt der Katjes-Anwalt.

Ärger hatte es auch darum gegeben, dass Haribo die "Dropje" als holländisches Lakritz anpreist - obwohl sie in Deutschland hergestellt werden. Die Bonner versahen die Tüten deshalb kurzerhand mit der Aufschrift "Made in Germany". Wettbewerber Katjes hat mit seiner "Steifen Brise" ebenfalls ein Lakritz für Erwachsene auf den Markt gebracht - mit mehr als sieben Prozent Anteil an Salmiak-Salz.

Im Streit um die "Yoghurt Gums" ist auch noch nicht das letzte Wort gesprochen worden. Im Jahr 2004 hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht eine Entscheidung bestätigt, nach der Katjes sein Fruchtgummi "Yoghurt-Gums" nennen darf. Haribo wollte der Konkurrenz untersagen, die Bezeichnung als Marke eintragen zu lassen - um damit ein Produkt unter einem ähnlichen Namen auf den Markt bringen zu können.

Derzeit läuft jedoch vor dem Landgericht Hamburg ein weiteres Verfahren um das Fruchtgummi. Eine Entscheidung soll im Januar verkündet werden.

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