Keine Sondergebühren : Geld zurück nach verpasstem Flug? EuGH stärkt Rechte
Luxemburg (dpa) - Loslassen und abheben: Millionen Deutsche starten dieser Tage mit dem Flieger in die Ferien. Tausenden allerdings kommt wohl auch dieses Jahr in letzter Sekunde etwas dazwischen - seien es die Windpocken oder berufliche Termine oder sonstiges Ungemach.
Wer seinen Flug nicht antreten kann, hat oft auch finanziellen Schaden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit einem Grundsatzurteil aber die Chancen der Verbraucher gestärkt, zumindest einen Teil des Geldes wiederzubekommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall:
Worum geht es bei dem Rechtsstreit?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin hat vor deutschen Gerichten gegen Air Berlin geklagt. Anlass waren zwei Punkte: Die Verbraucherschützer monierten eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro, die die Fluglinie von Passagieren verlangte, die einen Flug im Spartarif stornierten oder nicht antraten und dann Geld zurückforderten. Und sie kritisierten, dass die Airline beim Ticketpreis den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen zu niedrig ausweise.
Wieso gehen die Verbraucherschützer dagegen vor?
Auch Kunden mit einem Spartarif können Geld von der Airline zurückverlangen, wenn sie den Flug ausfallen lassen müssen. In jedem Fall steht ihnen die Rückerstattung eines Teils der Steuern und Gebühren zu - nämlich der Kosten, die auch der Airline nicht entstehen, wenn ein Passagier nicht fliegt. Um diese Nebenkosten einfordern zu können, müssen sie aber exakt aufgeschlüsselt sein. Die Verbraucherzentrale warf Air Berlin vor, einen Teil davon im Flugpreis zu vestecken, was etwaige Rückerstattungen drücken würde.