GdF schließt Streiks am Flughafen Frankfurt nicht aus

Frankfurt/Main (dpa) - Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) schließt erneute Streiks am Frankfurter Flughafen nicht aus. Der Bundesvorstand werde sich am Montag über das weitere Vorgehen abstimmen, sagte Gewerkschaftschef Michael Schäfer der Nachrichtenagentur dpa.

Die GdF strebe im Tarifstreit der Vorfeldmitarbeiter natürlich Gespräche mit den Arbeitgebern an. „Falls dabei aber nichts herauskommt, dann gibt es keine andere Alternative.“ Einen neuen Verhandlungstermin für die rund 200 betroffenen Beschäftigten gibt es nach Angaben Schäfers aber noch nicht.

Der Gewerkschaft drohen kostspielige Schadenersatzklagen wegen der Arbeitsniederlegung: „Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe können wir schon stemmen“, erklärte Schäfer und widersprach damit anders lautenden Berichten, wonach schon diese Größenordnung existenzgefährdend sei. „Sollten die Forderungen aber im dreistelligen Millionenbereich liegen, dann wird es schwer. Dann geht es um die Existenz.“

Das Nachrichtenmagazin „Focus“ hatte berichtet, die mögliche Forderungen des Airport-Betreibers Fraport und der Lufthansa in zweistelliger Millionenhöhe könnten die GdF finanziell erschüttern. Die Lufthansa bezifferte in dem Magazin den Umsatzausfall auf einen zweistelligen Millionenbetrag im oberen Bereich. Der Flughafenbetreiber Fraport rechnet laut „Focus“ mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am Mittwoch nach zwei Wochen Streik mit kurzen Unterbrechungen den Ausstand der Vorfeldmitarbeiter gestoppt, weil die GdF mit zwei untergeordneten Streikzielen gegen die Friedenspflicht verstoßen habe. Zuvor hatte das Gericht bereits einen Unterstützungsstreik der Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) untersagt. Insgesamt waren wegen des Streiks mehr als 1500 Flüge ausgefallen.

Die Lufthansa hatte bereits am Mittwoch nach der Entscheidung des Gerichts angekündigt, schon im Interesse ihrer Aktionäre den Schaden zu ermitteln und einzuklagen, wenn sich dazu die rechtliche Möglichkeit zeige.

Der Vorsitzende der Monopolkommission der Bundesregierung warnte trotz der Diskussion über die Macht von Kleinstgewerkschaften davor, per Gesetz die Tarifeinheit wieder herzustellen, um Arbeitskämpfe von konkurrierenden Gewerkschaften in einem Betrieb zu verhindern. „Ein Zwang für Minderheiten, sich der Mehrheitsgewerkschaft anzuschließen oder das Verhandlungsmandat zwangsweise aufzugeben, wäre kaum grundgesetzkonform, da es die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie verletzen würde“, sagte Justus Haucap „Handelsblatt Online“. „Diese gilt nämlich auch für Minderheiten.“

Die Machtanballung bei Kleinstgewerkschaften halte er aber für ein Problem. Der Düsseldorfer Wirtschaftsprofessor regte an, über eine Änderung des Streikrechts gegen Gewerkschaften vorzugehen, die mit ihrer monopolartigen Macht nicht verantwortungsvoll umgehen. „Es ist zu überlegen, eine Kontrolle dieser Monopolmacht einzuführen, zum Beispiel indem das Streikrecht für Spartengewerkschaften angepasst wird.“ Es gehe darum, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Denkbar wäre daher auch, eine explizite Missbrauchskontrolle einzuführen. „Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Verbraucher oder andere unbeteiligte Dritte bei einem Streik keine Ausweichmöglichkeiten haben.“

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