Fünfeinhalb Jahre Haft im Schlachthof-Prozess

Düsseldorf (dpa) - Die systematische Schwarzarbeit in deutschen Schlachthöfen hat einem Dormagener Unternehmer und Arbeiter-Verleiher fünfeinhalb Jahre Haft eingebracht. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 47-Jährigen am Donnerstag wegen 107-facher Steuerhinterziehung schuldig.

Außerdem hatte er 29 Mal Arbeitslohn vorenthalten. Der Prozess habe einen Einblick in die Arbeit auf deutschen Schlachthöfen geboten, sagte Richterin Brigitte Koppenhöfer. „Der Umfang illegaler Tätigkeiten und deren Selbstverständlichkeit sind erschreckend. Das Gewerbe scheint von diesen Straftaten durchdrungen zu sein.“

Die sieben Komplizen von Unternehmer Axel H. erhielten Strafen von einem Jahr und zehn Monaten bis vier Jahren und zehn Monaten. Sie hatten ein Heer von rund 1000 meist rumänischen Leiharbeitern über ein Geflecht von 50 Firmen von Dormagen aus gesteuert. Fiskus und Sozialversicherungen wurden so um 15 Millionen Euro geprellt.

Die ganze Firmengruppe sei als „System zur Verschleierung von Beschäftigungsverhältnissen und zur Umgehung von Sozialabgaben und Steuern geschaffen“ worden. Die Schwarzlohnzahlungen wurden durch ein komplexes Datensystem koordiniert. Das Führungsteam habe dank dieser Machenschaften „in Saus und Braus“ gelebt. Strafmildernd hätten sich die Geständnisse und die Tatsache ausgewirkt, dass alle Angeklagten nun finanziell ruiniert seien.

Mit den Strafen entsprach das Gericht im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Strafrahmen war im Gegenzug zu den Geständnissen mit den 16 Verteidigern ausgehandelt worden. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe gestanden. Dadurch konnte der vor sechs Wochen gestartete Prozess erheblich verkürzt werden. Die Anklageschrift ist mehr als 900 Seiten stark und listete 1200 Einzeltaten auf.

Gegenüber dem Finanzamt wurden die Leiharbeiter als Selbstständige mit Werkverträgen geführt. Die Mitangeklagten, darunter Ehefrauen, waren auch als Geschäftsführer der Subunternehmen eingesetzt, mit denen ein sogenanntes Umsatzsteuer-Karussell betrieben wurde. „Es wurden Schein-Unternehmen gegründet und gezielt in die Insolvenz geschickt, um zu verhindern, dass die Vorsteuer-Erstattung zurückgezahlt werden musste“, hatte die Anklägerin erklärt.

Rund 500 Polizisten und Steuerfahnder waren im Mai 2006 zu einer bundesweiten Großrazzia ausgerückt. 14 Schlachthöfe, eine Firmenzentrale eines Schlachthofbetreibers sowie 21 weitere Firmen und zwölf Privatwohnungen wurden durchsucht. Die Ermittler mussten anschließend eine Lagerhalle anmieten, um die beschlagnahmten 2000 Aktenordner unterzubringen. Zehn Ermittler waren jahrelang mit der akribischen Auswertung der Datenflut beschäftigt.

Eine Buchhalterin hatte gegenüber der Polizei als erste ein Geständnis abgelegt und damit die anderen in Zugzwang gebracht. Richterin Koppenhöfer riet den Verurteilten am Donnerstag aber davon ab, einen Verräter für ihr Schicksal verantwortlich zu machen: „Angesichts der Beweislage wären die Taten ohnehin aufgeklärt worden. Es hätte nur länger gedauert und die Strafen wären höher ausgefallen.“

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