Frauenquote: BDI warnt vor hohen Erwartungen und neuem Druck

Berlin (dpa) - Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnt davor, das erst kürzlich verabschiedete Gesetz zur Frauenquote noch einmal anzuschärfen. Gleichzeitig wies der Verband auf die jüngsten Fortschritte deutscher Firmen bei der Erhöhung ihres Frauenanteils in Führungsgremien hin.

Frauenquote: BDI warnt vor hohen Erwartungen und neuem Druck
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Laut BDI ist bei den Dax-Unternehmen inzwischen etwa jeder vierte Aufsichtsratsposten mit einer Frau besetzt. Wie eine aktuelle Erhebung des BDI zeigt, stieg der Anteil weiblicher Aufsichtsräte seit dem vergangenen Jahr um zwei Prozentpunkte auf nunmehr knapp 26,7 Prozent.

„Dass diese enormen Fortschritte ganz ohne gesetzliche Vorgaben stattfinden, beweist einmal mehr: Für die Zunahme von weiblichen Führungskräften in Top-Positionen braucht es keine starre Quote, denn sie liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. Allerdings gehen Befürworter der Quote schon davon aus, dass der Frauenanteil zuletzt auch mit Blick auf die nun beschlossene gesetzliche Regelung gestiegen war.

Bei den MDax-Werten und Tec-Dax-Firmen sieht es für die Frauen noch etwas weniger gut aus. Hier sitzt lediglich auf etwa jedem fünften Stuhl (20,3 Prozent) eine Frau. Die kleineren Firmen des SDax kommen aktuell auf einen Frauenanteil von durchschnittlich rund 17 Prozent.

Seit dem 1. Mai gilt das Gesetz für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Es war trotz des erbitterten Widerstandes der Wirtschaftsverbände verabschiedet worden. Es legt für die Aufsichtsräte von rund 100 Unternehmen, die börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind, eine starre 30-Prozent-Quote fest. Gehören dem Gremium zu wenige Frauen an, bleibt der zu besetzende Stuhl leer.

Mehr als 4000 weitere Unternehmen müssen sich bis zum 30. September ein eigenes Ziel für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsrat und Vorstand setzen. Spätestens bis zum 30. Juni 2017 soll dieses Ziel dann erreicht sein.

Im Gegensatz zu Unternehmen, für die die starre Quote gilt, haben diese Firmen aber keine Sanktionen zu befürchten. Der BDI warnte in diesem Zusammenhang vor zu hohen Erwartungen und erklärte: „Die ersten Zielgrößen werden wenig ambitioniert erscheinen, weil die Fristen viel zu kurz sind.“

Viele Unternehmen, deren Vorstände aus höchstens drei Personen bestünden, wollten sich zunächst die „Zielgröße 0“ setzen, sagte Kerber. Darauf mit neuem Druck zu reagieren wäre falsch. Er sagte: „Die Wirtschaft erwartet, dass diese Lösung - die im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist - auch von der Politik respektiert wird, zumal der Bund selbst in seinen Gremien erst ab drei Personen quotieren muss.“

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte für den Fall, dass die von der sogenannten Zielgrößen-Regelung betroffenen Unternehmen sich nicht um eine Erhöhung ihres Frauenanteils bemühen sollten, die Einführung einer starren Quote auch für diese Gruppe angedroht. Allerdings soll die Wirkung des Frauenquote-Gesetzes erst 2018 untersucht werden. Und so mancher Unternehmer hofft vielleicht insgeheim darauf, dass Schwesig und die SPD dann nicht mehr an der Regierung beteiligt sein werden.

Während der Frauenanteil in den Aufsichtsräten seit 2014 gestiegen ist, hatte die Zahl der Frauen in den Vorständen - also da, wo die für ein Unternehmen wichtigen operativen Entscheidungen getroffen werden - zuletzt sogar abgenommen.

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