Formfragen blockieren Sal. Oppenheim-Prozess

Köln (dpa) - Auch die Neuauflage des Sal. Oppenheim-Prozesses kommt nur stockend in Gang. Drei Monate nach dem überraschenden Abbruch nahm das Kölner Landgericht das spektakuläre Strafverfahren am Donnerstag zwar wieder auf.

Doch musste sich die Wirtschafts-Strafkammer nach einer Besetzungsrüge der Verteidigung sofort wieder mit juristischen Formfragen beschäftigen. Zu inhaltlichen Punkten kam es zunächst nicht.

Dem früheren Führungsquartett der einst größten europäischen Privatbank Sal. Oppenheim und einem damals engen Geschäftspartner werden teils Untreue in besonders schwerem Fall und teils Beihilfe dazu vorgeworfen. Dem Bankhaus soll ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden sein. Die Angeklagten bestreiten - soweit sie sich bisher geäußert haben - die Vorwürfe. Sal. Oppenheim war nach massiven Fehlspekulationen 2009 fast kollabiert und gehört seit Anfang 2010 in extrem verkleinerter Form zur Deutschen Bank.

Die Verteidiger monierten, der Fall sei fehlerhaft zugewiesen worden und die 16. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Sabine Grobecker vorschriftswidrig besetzt. Der Vorwurf zielt darauf ab, dass die Staatsanwaltschaft Einfluss darauf nehmen könne, welche Kammer sich letztlich mit welchem Fall befasse. Die Kammer muss nun bis kommenden Mittwoch über die Rüge entscheiden. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass Grobecker sie abweisen wird. Landgerichtspräsident Helmut Zerbes stellte in einer verlesenen Stellungnahme klar, dass er die Rüge für völlig unberechtigt hält. Die angeblichen Möglichkeiten der Einflussnahme seien „konstruiert“.

Der Prozess hatte ursprünglich im Februar begonnen, war aber schon im März am zweiten Verhandlungstag aus formalen Gründen ausgesetzt worden. Daher nun die Neuauflage. Angeklagt sind die vier früher persönlich haftenden Bank-Gesellschafter Matthias Graf von Krockow (64), Christopher Freiherr von Oppenheim (47), Dieter Pfundt (60) und Friedrich Carl Janssen (69) sowie ein damaliger Geschäftspartner, der Immobilienunternehmer Josef Esch (56).

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das Geldhaus mit drei Immobiliengeschäften um rund 145 Millionen Euro geschädigt zu haben. Außerdem sollen sie infolge unzulässig riskanter Kredite einen Schaden von 460 Millionen Euro verursacht haben.

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