Finanzministerium: Euro-Rettungsfonds wird nicht teurer

Berlin (dpa) - Das Bundesfinanzministerium hat Spekulationen über drohende Mehrkosten für das künftige Euro-Rettungspaket ESM zurückgewiesen. „Die Höchsthaftung wird klar geregelt“, verlautete aus Kreisen des Finanzministeriums in Berlin.

Diese Höchsthaftung für den deutschen Anteil am ESM von insgesamt rund 190 Milliarden Euro werde unter allen Umständen eingehalten. Auch eventuelle Nachzahlungen fielen unter diese Höchstgrenze, hieß es unter Berufung auf den Entwurf für einen ESM-Vertrag.

Hintergrund sind Befürchtungen, dass die fast 22 Milliarden Euro Bareinlage Deutschlands für den ESM nicht ausreichen und dann notfalls weitere Finanzspritzen an den Notfonds fällig werden.

Der neue, dauerhafte Euro-Hilfsfonds ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) soll Mitte Juli 2013 starten und den aktuellen Rettungsschirm EFSF ablösen. Er soll 700 Milliarden Euro umfassen. Der Vertrag für den künftigen Rettungsfonds soll bis Ende Juni endgültig ausgehandelt und voraussichtlich im Herbst auch vom Bundestags per Gesetz gebilligt werden.

Deutschland muss nach den bisherigen Vereinbarungen rund 21,7 Milliarden Euro Bareinlagen beisteuern und rund 168,3 Milliarden Euro an Garantien. Im Extremfall kann der Bundeshaushalt also mit rund 190 Milliarden Euro belastet werden.

Eine Nachschusspflicht besteht laut dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Vertragsentwurf etwa, wenn ein anderer Euro-Staat seine Beiträge nicht leistet oder der Fonds Verlust macht. Das Gesamtvolumen soll spätestens alle fünf Jahre überprüft werden.

Grundsätzlich sollen Hilfen aus dem ESM-Fonds dem Vertragsentwurf zufolge nur gewährt werden, wenn es „unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren“. Die Schuldnerländner müssten sich dann verpflichten, „strikte wirtschaftspolitische Auflagen“ zu erfüllen.

Für die Beteiligung privater Gläubiger an einer Umschuldung eines in Finanznot geratenen Landes ab 2013 soll eine „angemessene und verhältnismäßige Form“ sowie „von Fall zu Fall“ gesucht werden. Art und Umfang der Beteiligung des Privatsektors sollen von einer Schuldentragfähigkeitsanalyse abhängig gemacht werden. Der ESM soll zudem in Ausnahmen auch Staatsanleihen von Schulden-Staaten aufkaufen dürfen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort