Finanzämter in Berlin sind die schnellsten - NRW fällt negativ auf

Der Steuerzahler-Bund hat ermittelt, wie zügig hierzulande die Steuererklärungen bearbeitet werden. Im Schnitt sind es sechs bis acht Wochen. NRW fällt negativ auf.

Finanzämter in Berlin sind die schnellsten - NRW fällt negativ auf
Foto: dpa

Düsseldorf. Wenn es um die Dauerbaustelle Flughafen BER geht, muss Berlin viel Kritik einstecken. Die Finanzämter in der Hauptstadt sind hingegen flott unterwegs und bearbeiten die Steuererklärungen von Arbeitnehmern in durchschnittlich 35 Tagen — so schnell wie kein anderes Bundesland. Hamburg schafft es auf Rang zwei, gefolgt vom Saarland. Das Top-Trio braucht im Schnitt weniger als 42 Tage, bis der Steuerbescheid vorliegt. Das Ranking stammt vom Bund der Steuerzahler (BdSt), der bei der Finanzverwaltung regelmäßig nach den Bearbeitungszeiten fragt. Die jüngsten Zahlen beziehen sich auf 2016, also auf die Steuererklärungen, die bis Ende 2017 abgegeben wurden.

Während Hessen, Niedersachsen und Bremen mit Bearbeitungszeiten von im Schnitt deutlich mehr als 50 Tagen die letzten Plätze belegen, fällt Nordrhein-Westfalen anders negativ auf und entzieht sich einer Beurteilung. Seit Jahren weigert sich das Finanzministerium in Düsseldorf, dem BdSt präzise Daten mitzuteilen. Daran hat auch der Wechsel zur schwarz-gelben Landesregierung nichts geändert. Eine Erklärung, warum NRW bei den Auskünften von allen anderen Ländern abweicht, gibt es nicht.

Stattdessen heißt es, dass nahezu 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten bearbeitet werden. Innerhalb von sechs Monaten würden fast 99 Prozent der Erklärungseingänge erledigt. Einen Durchschnittswert nennt das Finanzministerium auch auf Nachfrage nicht. An einem andersartigen Computerprogramm kann das übrigens nicht liegen, da die Finanzämter in Deutschland die gleiche Software nutzen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger unnötig lange auf ihre Steuerbescheide warten müssen. Denn viele erwarten eine Steuererstattung für die von ihnen bezahlten Steuern“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Es darf nicht vom Wohnort abhängen, wann die Bürger ihren Steuerbescheid erhalten.“

Holznagel verweist darauf, dass von vielen Steuerzahlern bereits eine elektronische Steuererklärung verlangt wird. „Die Steuerzahler müssen von der Digitalisierung im Finanzamt profitieren — etwa durch kürzere Bearbeitungszeiten“, so der Verbandspräsident.

Wie viel Zeit sich die Finanzämter auch nehmen: Eine Steuererklärung lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer, selbst wenn sie gar nicht dazu verpflichtet sind. In neun von zehn Fällen gibt es eine Steuererstattung — im Schnitt sind es 935 Euro.

Allein mit den Fahrtkosten überschreiten viele Arbeitnehmer die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro. Wenn die Entfernung von der Wohnung zur Arbeit bei einer Fünftagewoche mehr als 15 Kilometer beträgt, lohnt sich bereits aufgrund der Fahrtkosten die Abgabe einer Steuererklärung. Kommen dann noch weitere Werbungskosten wie Aufwendungen für das Arbeitszimmer oder Kosten für Weiterbildung hinzu, lässt sich die Steuerlast deutlich mindern.

Mit der Steuererklärung für 2017 brauchen Steuerpflichtige keine Belege mehr einzureichen. Sie müssen diese allerdings vorhalten und auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen. Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss dies im Regelfall bis Ende Mai tun. Kommt Elster, das elektronische Steuerprogramm bei der Erklärung zum Einsatz, verlängert sich die Abgabefrist um zwei Monate bis Ende Juli. Wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit, also zum Beispiel bis Ende 2018 für das Jahr 2014.

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