Abgasskandal Entschädigung für VW-Kunden in Sicht

Klagen von My Right und dem US-Anwalt Hausfeld könnten den Konzern viel Geld kosten. Hilfe von der Politik gibt es für die Kunden eher nicht.

Abgasskandal: Entschädigung für VW-Kunden in Sicht
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Düsseldorf. Während der VW-Konzern für manipulierte Dieselautos in den USA Entschädigungen in Milliardenhöhe zahlt, gehen deutsche Autofahrer leer aus. Bisher jedenfalls. Durch Musterklagen des Rechtsdienstleisters My Right könnte sich das bald ändern. Die Firma sieht genügend Beweise dafür, dass VW die Autos nie hätte verkaufen dürfen — und daher zu ihrer Rücknahme zum Verkaufspreis verpflichtet ist oder eine Entschädigung zahlen muss.

My Right funktioniert wie eine Verbraucherinkassofirma, an die Kunden ihre Ansprüche auf Schadenersatz abtreten. Im Erfolgsfall kassiert das Unternehmen 35 Prozent der erstrittenen Summe als Provision. Anwalts- und Prozesskosten fallen für die betroffenen VW-Kunden nicht an. Stiftung Warentest hält das Angebot für seriös.

My Right könnte für den Wolfsburger Konzern zu einem sehr unangenehmen Gegner werden. Mehr als 100 000 VW-Kunden lassen sich bereits von dem Unternehmen vertreten. Nachdem die erste Musterklage beim Landgericht Braunschweig eingereicht wurde, sollen weitere in Berlin und München folgen. In Deutschland sind 2,6 Millionen Dieselfahrer betroffen, europaweit sind es 8,5 Millionen. In allen Fällen hat VW Entschädigungen für die manipulierten Motoren abgelehnt — anders als in den USA.

Die Klagen von My Right basieren auf einem Schriftsatz aus der Kanzlei des amerikanischen Staranwalts Michael Hausfeld. Wegen der Abgas-Affäre hat Hausfeld extra ein Büro in Berlin eröffnet. Die Anwälte nutzen ein Mahnverfahren der EU-Kommission als Basis. Brüssel hatte festgestellt, dass VW gegen eine EU-Richtlinie verstoßen hat. Die Richtlinie besagt, dass neue Fahrzeuge nur zur Verwendung im Straßenverkehr verkauft werden dürfen, wenn sie eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung besitzen. Durch sie erklärt der Autohersteller, dass seine Fahrzeuge mit EU-Recht im Einklang stehen. Und genau das ist aus Sicht von Hausfelds Leuten nicht der Fall. In der ursprünglichen Typengenehmigung habe schließlich nichts von der Manipulationssoftware gestanden.

Sollten die Gerichte dieser Argumentation folgen, wären die Folgen für VW fatal. Denn die Autos dürften auf öffentlichen Straßen nicht mehr betrieben werden. Das Unternehmen müsste die Fahrzeuge zurücknehmen und den Neupreis erstatten. Bei den Autos, die bereits nachgerüstet sind, wäre eine Entschädigung fällig. My Right stellt bis zu 5000 Euro in Aussicht.

Dass die Betroffenen Hilfe von der Politik bekommen, ist wenig wahrscheinlich. Zwar hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Einführung einer Musterklage zugesagt. „Es kann nicht sein, dass VW den betroffenen Kunden in den USA, wo Sammelklagen möglich sind, Schadenersatz zahlt, die Kunden in Deutschland dagegen leer ausgehen“, so Maas im Herbst 2015. Es müsse möglich sein, dass beispielsweise Verbraucherverbände mit Hilfe von Musterklagen die Ansprüche vieler Kunden geltend machen können.

Durchsetzen konnte sich Maas mit dieser Position bisher aber nicht. Widerstand leistet vor allem Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der durch Musterklagen die Interessen der Autobauer über Gebühr bedroht sieht.

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