Verbraucher : Energieverband: Strompreisbremse zum 1. Januar nicht umsetzbar
Die Energiekosten explodieren aktuell. Um diese in Schach zu halten, steht eine Strompreisbremse zur Debatte.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar. Das sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Umsetzung und auch Ausgestaltung sollte kundenseitig analog zur Gaspreisbremse erfolgen. Diese werde erst zum 1. März 2023 greifen. Aus diesem Grund sei ein „Erlassen“ des Dezemberabschlages als Soforthilfe geplant.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte dem „Handelsblatt“ gesagt: „Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen. Darauf zielen wir.“ Habeck machte aber auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Strompreisbremse aufmerksam. Die Regierung will das Geld dafür über die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ bei Stromproduzenten einholen.
Andreae sagte, es sei bislang noch nicht festgelegt, durch welche Stelle und über welches Verfahren Zufallsgewinne abgeschöpft werden sollten, die im Unterschied zur Gaspreisbremse für die Entlastungen genutzt werden sollten. „Das zuletzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell ist in der Umsetzung extrem komplex und für die betroffenen Unternehmen in der Abwicklung weder technisch noch organisatorisch umsetzbar.“ Zudem dürfe eine rückwirkende Abschöpfung von Zufallsgewinnen nicht umgesetzt werden.