"Konstruktive" Gespräche Einigung - Eckpunkte für Grundsteuer-Reform stehen

Berlin · Bund und Länder einigen sich auf die Eckpunkte zur Grundsteuer-Reform. Mietkosten, Baujahr und Bodenrichtwerte sollen herangezogen werden.

 Im Ringen um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf die Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt. Im Bild: Thomas Schäfer (l-r, CDU), hessischer Finanzminister, Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen, und Doris Ahnen (SPD), Finanzministerin in Rheinland-Pfalz.

Im Ringen um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf die Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt. Im Bild: Thomas Schäfer (l-r, CDU), hessischer Finanzminister, Olaf Scholz (SPD), Bundesminister der Finanzen, und Doris Ahnen (SPD), Finanzministerin in Rheinland-Pfalz.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer geeinigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach am Freitag nach einem Treffen mit seinen Kollegen der Länder von "konstruktiven" Gesprächen. Für die Bemessung der Steuer sollen demnach künftig die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte herangezogen werden.

Die Bemessung der Grundsteuer muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung nötigen Einheitswerte veraltet sind. Die verschiedenen Modelle waren zuletzt intensiv diskutiert worden. Während Scholz ein wertabhängiges Modell präferierte, warben Immobilien- und Wirtschaftsverbände für ein Modell, das sich nur an der Grundstücksfläche orientiert.

Die Grundsteuer ist von großer Bedeutung für die bundesweit mehr als 11.000 Kommunen. Sie nehmen dadurch jährlich rund 14 Milliarden Euro ein. Über die Immobilienbesitzer ist die Grundsteuer letztlich aber auch für Mieter entscheidend. Denn Eigentümer dürfen sie bislang auf die Miete umlegen. Das Eckpunktepapier soll nun die Grundlage für die weitere Arbeit zur Reform der Grundsteuer sein.

(AFP)
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