Dauer-Prozess: Warum der Goldhase immer wieder vor Gericht muss

Lindt wirft dem Konkurrenten Riegelein vor, mit dem Schokohasen Markenrechte zu verletzen.

Karlsruhe. Ist Goldhase gleich Goldhase? Seit fast zehn Jahren beschäftigt diese Frage die Gerichte. Nun geht der Streit wohl in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof erwägt, den Fall zum zweiten Mal an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zurückzuverweisen. Das OLG habe bei seiner Verhandlung zu wenig Feststellungen getroffen, auf die sich der BGH berufen könnte, sagte der Vorsitzende Richter.

Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelt bereits zum zweiten Mal über eine Klage des schweizerischen Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli (Az: I ZR 57/08). Lindt wirft der Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen.

Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesgerichtshof den Fall an das OLG zurückverwiesen. Das Berufungsgericht befand danach - wie schon in der ersten Verhandlung - es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Hasen.

Nicht nur sei auf beide Hasen gut sichtbar der Herstellername gedruckt, sie unterschieden sich außerdem deutlich in Form und Farbe, fand das OLG. Außerdem wickelt Lindt seinen Schokohäschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während der Konkurrent eine bräunliche Schleife aufdruckt.

Gegen diese Beurteilung wendet sich Lindt mit seiner Revision. Seit dem Jahr 2000 sind die Schweizer Inhaber der Marke "Goldhase". Das Unternehmen verlangt vom Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz.

Der Riegelein-Anwalt hielt dagegen: Nicht allein Farbe und Form seien für die Verbraucher wichtig, um eine Marke zu erkennen. Und: Seit 50 Jahren werde der Hase von Riegelein in dieser Form produziert. Erst seit 2000 sei die Marke von Lindt angemeldet. "Der Wettbewerber versucht damit, alle Konkurrenten vom Markt zu drängen", so der Anwalt. dpa/Red

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