Meinung Brötchen ohne Zeitlimit

Meinung · Dürfen Brötchen am Sonntag rund um die Uhr verkauft werden? Es sollten sich nicht Deutschlands oberste Richter mit dieser Frage befassen müssen. Die Politik sollte die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfte, ob Bäckerein den ganzen Sonntag Brötchen verkaufen dürfen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfte, ob Bäckerein den ganzen Sonntag Brötchen verkaufen dürfen.

Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ist ein unbelegtes Brötchen eine „zubereitete Speise“? Wird dieses zudem nach dem Verkauf „alsbaldig verzehrt“? Mit diesen zentralen Fragen musste sich Deutschlands oberstes Gericht, der Bundesgerichtshof, befassen. Die Richter sagten in beiden Fällen „Ja“ – mit weitreichenden Konsequenzen: Künftig dürfen bundesweit Brot und Brötchen den ganzen Sonntag über verkauft werden, wenn die Bäckerei Tische und Stühle im Ladenlokal stehen hat. Es gilt nämlich das Gaststätten- und nicht das Ladenschlussgesetz.

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen eine Bäckereikette in Bayern. Die verkaufte mit Verweis auf Tische und Stühle im Ladenlokal länger als in den in Bayern erlaubten drei Stunden am Sonntag Brötchen. Zentraler Vorwurf der Wettbewerbshüter: Damit würden kleine Bäcker benachteiligt, die mangels Platz keine Tische und Stühle aufstellen können – und somit eben auch nicht länger verkaufen dürfen.

 Ein Kommentar von Annette Ludwig.

Ein Kommentar von Annette Ludwig.

Foto: Sergej Lepke

In Zeiten von Bahnhofs-Supermärkten, Kiosken und Tankstellen, die rund um die Uhr fertig gebackene Teigrohlinge als Brötchen verkaufen dürfen, mutet dieser Rechtsstreit anachronistisch an. Es sollten sich nicht Deutschlands oberste Richter mit dieser Frage befassen müssen. Die Politik sollte die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Brötchen und Brot sonntags generell ohne zeitliche Beschränkung verkauft werden dürfen.

Der Sonntag gilt als einer der umsatzstärksten Tage für die Branche. Warum sollte es da gesetzliche Beschränkungen geben? Das Argument, kleine Bäcker damit zu schützen, zieht nicht. Schon heute stehen sie in Konkurrenz mit Tankstellen und Kiosken. Vielmehr sollten alle Bäcker – unabhängig davon, ob sie Tische und Stühlen haben – länger öffnen dürfen.   Dann gibt es auch keine Wettbewerbsverzerrungen mehr. Und der Kunde hat deutlich mehr Auswahl.

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