BGH: „Monsterbacke“-Werbung ist nicht irreführend

Karlsruhe (dpa) - Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks „Monsterbacke“ führt Verbraucher nicht in die Irre. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

BGH: „Monsterbacke“-Werbung ist nicht irreführend
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Der Slogan darf aber nicht für sich alleine stehen, sondern benötigt einen speziellen gesundheitsbezogenen Hinweis. (Az.: I ZR 36/11)

In dem Rechtsstreit geht es um folgenden Spruch auf der Verpackung des Früchtequarks: „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb wegen Irreführung verklagt.

Bei dem Früchtequark handele es sich jedoch erkennbar um ein Produkt, das sich von Milch unterscheide, urteilte der BGH nun. „Der Verbraucher weiß, dass Früchtequark mehr Zucker hat als Milch“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe.

Nach dem Europarecht brauche ein solcher Slogan jedoch zusätzliche Angaben wie etwa einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung. Um darüber zu entscheiden, wies der BGH den Fall daher an das Oberlandesgericht Stuttgart zurück.

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