Banken müssen von Zinsen leben : BGH kippt Bearbeitungsgebühren auch bei Geschäftskrediten
Karlsruhe (dpa) - Banken dürfen auch von Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühr kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen entschieden.
Damit übertragen die Karlsruher Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils zu Verbraucherkrediten von 2014 auf den Unternehmenssektor. Die Institute haben ihren finanziellen Aufwand demzufolge künftig generell rein über die Kreditzinsen zu decken.
Der Versuch, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Extra-Posten auf die Kunden abzuwälzen, benachteiligt diese nach Auffassung des Senats unangemessen. Für Unternehmer gilt nach der neuen Entscheidung nichts anderes: Es sei nicht ersichtlich, warum sie vor einer einseitigen Gestaltungsmacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleute (Az. XI ZR 233/16 u.a.).
Von dem Grundsatzurteil profitieren nicht nur Unternehmer, die in Zukunft einen Kredit aufnehmen. Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können auch bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte von der jeweiligen Bank zurückgefordert werden. Bis Ende des Jahres gilt das in jedem Fall noch für Gebühren, die 2014 oder später kassiert wurden.