Betroffene machen Druck: Ärger über Sozialabgaben auf Betriebsrente
Die sogenannte Doppelverbeitragung stößt auf Kritik. Lange Zeit stellte sich die Politik stur. Doch jetzt gibt es Bewegung.
Berlin. Im Wissen um ihre später eher schmale Rente setzen Millionen Menschen in Deutschland auf eine betriebliche Zusatzversorgung. Dass darauf hohe Sozialbeiträge fällig werden, war und ist den wenigsten bewusst. Lange Zeit stellte sich die Politik stur. Doch jetzt gibt es Bewegung.
Für viele kommt die böse Überraschung erst, wenn der Ruhestand beginnt und die Krankenkasse ihren Tribut eintreibt. Denn auf Direktversicherungen und andere Formen der betrieblichen Vorsorge, die aus einem Teil des Gehalts angespart wurden, ist der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Also der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil.
Auch, wer eine im betrieblichen Rahmen abgeschlossene Kapitallebensversicherung erhält, muss „bluten“. Bei einem Einmalbetrag von beispielsweise 100 000 Euro gehen je nach Krankenkasse derzeit bis zu 159 Euro an Beiträgen weg — und das monatlich über zehn Jahre berechnet. Gut 19 .000 Euro sind im Extremfall dann futsch.
Auslöser der Abzocke war die Gesundheitsreform im Jahr 2003. Seinerzeit brauchten die Sozialsysteme dringend Geld. Und die damalige rot-grüne Bundesregierung wurde bei der betrieblichen Versorgung fündig. Und zwar auch rückwirkend für Altverträge. Wer bereits auf das Angesparte Sozialabgaben zahlte, wurde trotzdem am Ende voll abkassiert. Kritiker sprechen deshalb von einer sogenannten Doppelverbeitragung.
Trotz wachsenden Ärgers über diesen Zustand schaffte es das Thema nicht in die aktuelle Koalitionsvereinbarung. Ein Formulierungsvorschlag der SPD, die Beiträge um die Hälfte, also auf den Arbeitnehmeranteil zu reduzieren, wurde im letzten Moment gekippt. Wohl auch deshalb, weil eine Lösung mehrere Milliarden an Beitragsausfällen kostet und der ganzen Fülle der sehr verschiedenen Fälle trotzdem kaum gerecht werden dürfte. Bei neueren Verträgen sind die Einzahlungen zumindest bis zu einem gewissen Umfang sozialabgabenfrei.