Betroffene machen Druck: Ärger über Sozialabgaben auf Betriebsrente

Die sogenannte Doppelverbeitragung stößt auf Kritik. Lange Zeit stellte sich die Politik stur. Doch jetzt gibt es Bewegung.

„Erst angelockt - dann abgezockt“ steht in Berlin auf der Fahne eines Teilnehmersan der Demonstration vor dem Bundestag unter dem Motto „Direktversicherung- Stopp mit Doppelverbeitragung“.

„Erst angelockt - dann abgezockt“ steht in Berlin auf der Fahne eines Teilnehmersan der Demonstration vor dem Bundestag unter dem Motto „Direktversicherung- Stopp mit Doppelverbeitragung“.

Foto: Paul Zinken

Berlin. Im Wissen um ihre später eher schmale Rente setzen Millionen Menschen in Deutschland auf eine betriebliche Zusatzversorgung. Dass darauf hohe Sozialbeiträge fällig werden, war und ist den wenigsten bewusst. Lange Zeit stellte sich die Politik stur. Doch jetzt gibt es Bewegung.

Für viele kommt die böse Überraschung erst, wenn der Ruhestand beginnt und die Krankenkasse ihren Tribut eintreibt. Denn auf Direktversicherungen und andere Formen der betrieblichen Vorsorge, die aus einem Teil des Gehalts angespart wurden, ist der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Also der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil.

Auch, wer eine im betrieblichen Rahmen abgeschlossene Kapitallebensversicherung erhält, muss „bluten“. Bei einem Einmalbetrag von beispielsweise 100 000 Euro gehen je nach Krankenkasse derzeit bis zu 159 Euro an Beiträgen weg — und das monatlich über zehn Jahre berechnet. Gut 19 .000 Euro sind im Extremfall dann futsch.

Auslöser der Abzocke war die Gesundheitsreform im Jahr 2003. Seinerzeit brauchten die Sozialsysteme dringend Geld. Und die damalige rot-grüne Bundesregierung wurde bei der betrieblichen Versorgung fündig. Und zwar auch rückwirkend für Altverträge. Wer bereits auf das Angesparte Sozialabgaben zahlte, wurde trotzdem am Ende voll abkassiert. Kritiker sprechen deshalb von einer sogenannten Doppelverbeitragung.

Trotz wachsenden Ärgers über diesen Zustand schaffte es das Thema nicht in die aktuelle Koalitionsvereinbarung. Ein Formulierungsvorschlag der SPD, die Beiträge um die Hälfte, also auf den Arbeitnehmeranteil zu reduzieren, wurde im letzten Moment gekippt. Wohl auch deshalb, weil eine Lösung mehrere Milliarden an Beitragsausfällen kostet und der ganzen Fülle der sehr verschiedenen Fälle trotzdem kaum gerecht werden dürfte. Bei neueren Verträgen sind die Einzahlungen zumindest bis zu einem gewissen Umfang sozialabgabenfrei.

Diese Problematik spiegelte sich auch in einer Expertenanhörung wider, die auf Initiative der Linksfraktion am Mittwoch im Bundestag stattfand. Während einzelne Sachverständige und die gesetzlichen Krankenkassen nur von wenigen Konstellationen mit Doppelverbeitragung ausgingen, warnten der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) davor, die Sache kleinzureden. Arbeitgebervertreter empfahlen, Doppelverbeitragungen nur dort zu beseitigen, „wo dies ohne weiteres möglich ist“. Andere wiederum pochten darauf, den Sozialbeitrag nur einmal zu erheben — entweder in der Einzahlungs- oder in der Auszahlungsphase.

Praktisch parallel zu dieser Anhörung wurde am Mittwoch auch ein Brief bekannt, den der CDU-Abgeordnete Maik Beermann gemeinsam mit 42 weiteren Unionsparlamentariern an Fraktionschef Volker Kauder (CDU) geschrieben hatte. Darin wird von sechs Millionen Betroffenen gesprochen und eine „Klärung“ des Themas verlangt. Die doppelte Beitragszahlung sei eine „Ungerechtigkeit“, sagte Beermann. Dies müsse zumindest für die Zukunft geheilt werden. Zu prüfen sei aber auch, ob dies rückwirkend finanzierbar sei.

Die Betroffenen machen auf jeden Fall weiter Druck. Man wolle „keine Lippenbekenntnisse“, sondern „Taten sehen“, betonte DVG-Funktionär Dietmar Hruschka in der Anhörung.

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