BayernLB verschont Großteil der früheren Kontrolleure

München (dpa) - Nach dem Milliarden-Desaster um die österreichische Hypo Alpe Adria bleibt ein Großteil der früheren BayernLB-Kontrolleure von Schadenersatzforderungen verschont.

„Einfache“ damalige Verwaltungsräte wie der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein oder der einstige Wirtschafts- und Finanzminister Erwin Huber (beide CSU) hätten nach Auffassung von Juristen lediglich „leicht fahrlässige Pflichtverletzungen“ begangen, erklärte die Bank am Montag. Dagegen hält sie sich gegen Ex- Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und den früheren Sparkassenpräsidenten Siegfried Naser juristische Schritte offen und will im ersten Quartal kommenden Jahres darüber entscheiden.

Der Fehlkauf der maroden Hypo Group Alpe Adria (HGAA) hatte den Freistaat mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. Vor etwa einem Jahr musste die HGAA notgedrungen an Österreich abgetreten und so vor dem Zusammenbruch bewahrt werden. Laut Satzung der BayernLB muss den Kontrolleuren aber grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um Schadenersatz zu verlangen. „Die hohe Schwelle der groben Fahrlässigkeit haben nach übereinstimmender Meinung aller Juristen die "einfachen" Verwaltungsratsmitglieder nicht überschritten“, erklärte die Bank.

Allerdings sei Faltlhauser und Naser eine Sonderstellung bei der Übernahme der Bank im Jahr 2007 zugekommen, sagte BayernLB-Chef Gerd Häusler bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz. Vor allem stelle sich die Frage, ob sie bei einem Geschäft dieser Größenordnung nicht automatisch eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung am 22. Mai 2007 hätte einberufen müssen. „Wahrscheinlich wären in einer solchen Sondersitzung einige der Schwächen der Transaktion für den Verwaltungsrat zutage getreten“, sagte Häusler.

Externe Gutachter hätten dennoch keine grobe Fahrlässigkeit für die beiden ehemaligen obersten BayernLB-Kontrolleure festgestellt oder hätten dies mit Fragezeichen versehen, sagte Häusler, „unter anderem deshalb, weil der seinerzeitige Vorstand den Verwaltungsrat nur lückenhaft informiert habe“. Die amtierende BayernLB-Führung will dies erst nach dem Jahreswechsel abschließend bewerten. Die Landtags- Opposition übte scharfe Kritik, zumindest den überwiegenden Teil aller früheren Verwaltungsräte vor Klagen zu verschonen. SPD, Grüne und Freie Wähler nannten dies nicht nachvollziehbar.

Für horrende Verluste der BayernLB mit riskanten ABS-Papieren sieht die Bank überdies keine Haftungsansprüche gegen die damaligen Verwaltungsratsmitglieder. Für diese Geschäfte liege weder eine Pflichtverletzung noch ein Verschulden vor. Dies zu akzeptieren, sei ihm auch zunächst schwergefallen, sagte Häusler auch mit Blick auf seine Tätigkeit für den Internationalen Währungsfonds. „Nach und nach habe ich dann aber einsehen müssen, dass jede andere Auffassung vor Gericht keinen Bestand haben würde.“

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