Ausstieg aus dem teuren Kredit

Ist der Kunde wegen fehlerhafter Belehrung zum Widerruf berechtigt, kann das Tausende Euro wert sein.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können ein Ausstiegsgrund aus einem Kredit sein.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können ein Ausstiegsgrund aus einem Kredit sein.

Foto: Archiv

Düsseldorf. Der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund vertritt vor allem die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Mietern. Doch jetzt hat er sich einen anderen „Gegner“ vorgenommen: die Banken. Es geht um den sogenannten Widerrufsjoker. Gemeint ist damit die Möglichkeit von Immobilien-Kreditnehmern, die zwischen 2002 und 2010 einen Hauskredit aufgenommen haben, per Widerruf aus diesem Vertrag auszusteigen — und durch eine Anschlussfinanzierung wesentlich günstiger Zinsen zu bekommen.

Normalerweise kann man nur dann vorzeitig aus einem Kreditvertrag aussteigen, wenn man der Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Die aber ist so hoch, dass sich ein Ausstieg nicht lohnt. Anders ist es bei einem Widerruf, der wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung durch die Bank in den Altverträgen auch noch Jahre später möglich ist. Haus und Grund schätzt, dass von den zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen über zehn Millionen Immobiliendarlehensverträgen mehr als die Hälfte fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten. Um seinen Mitgliedern die Möglichkeit einer Überprüfung der Ausstiegschancen zu geben, hat sich der Verband mit zwei auf das Thema spezialisierten Anwaltskanzleien zusammengetan. Über die Internetseite www.kreditrechtsexperten.de können Mitglieder Kontakt aufnehmen, um ihren Vertrag prüfen und die Chancen für einen Widerruf ausloten zu lassen.

Einer der beteiligten Verbraucheranwälte, der Düsseldorfer Julius Reiter, gibt ein Beispiel dafür, in welcher Weise sich ein Widerruf für den Kreditnehmer lohnen kann: Ein Kreditnehmer hat 2011 ein Darlehen von 330 000 Euro zu 4,15 Prozent Zinsen genommen. Nach Ablauf der Zinsbindung im Jahr 2021 läge die Restschuld bei mehr als 276 500 Euro. Eine im Beispielsfall im Oktober 2014 erfolgte Umfinanzierung in einen Vertrag mit 1,8 Prozent Zinsen würde eine Restschuld von gut 224 000 ergeben — der Kundenvorteil läge bei etwa 52 000 Euro.

Und was hält der Anwalt von dem Argument, dass ein solcher Widerruf den Kunden teuer zu stehen kommen könne, weil er dann vielleicht keinen Anschlusskredit bekommt? Das hält Reiter für unberechtigte Angstmache. Er habe auch schon Fälle gehabt, in denen Bankberater ihre Kunden, die mehrere Verträge bei verschiedenen Banken hatten, an ihn verwiesen. Sie sollten den Widerruf rechtlich prüfen lassen, um dann einen günstigeren Vertrag bei eben dem Bankberater abzuschließen.

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