Arbeitsgericht lässt Warnstreiks bei Airbus zu

Hamburg/Frankfurt/Main (dpa) - Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat im Tarifstreit beim Flugzeugbauer Airbus am Freitag grünes Licht für Warnstreiks gegeben. Das Gericht wies nach einer mündlichen Verhandlung einen Antrag des Unternehmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

In der Begründung hieß es, eine Rechtswidrigkeit der Streikforderungen ließe sich nicht mit Sicherheit feststellen. Die Gewerkschaft IG Metall war zuvor von ihrer bisherigen Hauptforderung, der Beschäftigungs- und Standortsicherung, abgewichen. Stattdessen fordert sie nun eine erweiterte Mitbestimmung bei Leiharbeit sowie bei Arbeitsorganisation und Optimierungsprozessen.

„Wir haben beschlossen, uns zunächst auf die beiden aus unserer Sicht dringlichsten Fragen zu konzentrieren“, erklärte IG Metall-Sprecher Heiko Messerschmidt. Airbus zeigte sich überrascht von diesem Vorgehen. „Es ist schon erstaunlich, dass die vorherigen Hauptforderungen plötzlich keine Rolle mehr spielen“, sagte Sprecher Florian Seidel.

In Deutschland sind rund 16 000 Airbus-Beschäftigte an den vier Standorten Bremen, Buxtehude, Hamburg und Stade betroffen. Die Gewerkschaft hat Airbus nach eigenen Angaben neue Verhandlungen angeboten, um Warnstreiks zu verhindern. „Es ist sicherlich sinnvoll, sich wieder an einen Tisch zu setzen“, sagte auch Airbus-Sprecher Seidel. Einen Termin für Warnstreiks nannte die Gewerkschaft zunächst nicht.

Die Tarifkommission der Arbeitnehmerseite hatte die Warnstreiks am Mittwoch beschlossen, nachdem beide Parteien monatelang ergebnislos über einen Zukunftstarifvertrag verhandelt hatten.

Unterdessen hat die Arbeitnehmerseite am Donnerstag den noch laufenden Tarifvertrag „Siduflex“ („Sicherheit durch Flexibilität“) zum Ende des Jahres gekündigt. „Das ist aus unserer Sicht nur konsequent“, sagte Messerschmidt. Airbus kritisierte, die Kündigung zeige, dass die Arbeitnehmerseite kein Interesse an einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Standorte habe. Auch in großen Teilen der Belegschaft fehle des Verständnis für dieses Vorgehen.

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