Aral trotzt der BP-Katastrophe

Energie: Die Tochter bleibt Marktführer in Deutschland. Shell hat allerdings leicht aufgeholt.

Bochum. Die Tankstellenkette Aral bleibt die Nummer eins in Deutschland. Trotz des enormen Imageschadens der Konzernmutter BP durch die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko konnte Aral die Position im deutschen Benzinmarkt annähernd halten.

Nach Berechnungen des Hamburger Energie-Informationsdienstes EID lag der Marktanteil im ersten Halbjahr bei rund 23Prozent und damit um einen halben Prozentpunkt niedriger als bei der letzten EID-Umfrage vor einem halben Jahr. Der Vorsprung vor dem ewigen Zweiten Shell mit 22 Prozent Marktanteil ist von 1,5 auf 1,0 Prozentpunkte geschrumpft.

Die beiden größten Firmen verkaufen zusammen 45 Prozent des deutschen Sprits. Mit deutlichem Abstand folgen ConocoPhillips (Jet) mit zehn Prozent Marktanteil sowie Total und Exxon-Mobil (Esso) mit jeweils acht Prozent. Die freien Tankstellen erreichen neun Prozent Anteil.

Der deutsche Markt für Benzin und Diesel schrumpft seit vielen Jahren und auch das Tankstellennetz wird immer dünner. Zum Stichtag 1.Juli zählte der EID noch 14 407 Straßentankstellen, das sind drei weniger als zu Jahresbeginn. Vor fünf Jahren waren es noch knapp 15000. Dazu kommen 375 Autobahntankstellen. Aral hat das Netz dagegen in den vergangenen Monaten sogar noch ausgebaut. Unter dem blauen Viereck arbeiten insgesamt 2481 Stationen, davon 68 an Autobahnen. Das sind sechs mehr als vor einem halben Jahr.

Die Untersuchung zeigt auch, dass auf dem deutschen Benzinmarkt Geld verdient wird. "Den Gesellschaften blieben im ersten Halbjahr netto ein bis zwei Cent je Liter übrig", schreibt der EID. Fazit: In Deutschland seien die Erträge auskömmlich. Gegenüber dem vergangenen Jahr sei dies eine "klare Steigerung".

Im Herbst will das Kartellamt übrigens die ewige Streitfrage entscheiden, ob zwischen den Tankstellen in Deutschland wirklich ein funktionierender Wettbewerb besteht. Dann sollen nach mehr als zwei Jahren die Ergebnisse der intensivsten Sektoruntersuchung vorliegen, die das Amt jemals vorgenommen hat.

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