Air-Berlin-Mitarbeiter klagen gegen Freistellung

Düsseldorf/Berlin. Mitarbeiter der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin haben beim Düsseldorfer Arbeitsgericht Klagen gegen ihre Freistellung eingereicht. Das Gericht habe in den Eilverfahren für kommenden Mittwoch und Donnerstag Verhandlungstermine angesetzt, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.

 Crewmitglieder der Air Berlin verabschiedeten sich am 27.10.2017 von der Maschine von Air Berlin, mit der der letzte Flug der Airline durchgeführt wurde. einer Flugbegleiterin und zweier Piloten

Crewmitglieder der Air Berlin verabschiedeten sich am 27.10.2017 von der Maschine von Air Berlin, mit der der letzte Flug der Airline durchgeführt wurde. einer Flugbegleiterin und zweier Piloten

Foto: Matthias Balk

Dabei geht es um die Klagen einer Flugbegleiterin und zweier Piloten der Air Berlin, die widerruflich freigestellt wurden. Nach Ansicht der Kläger soll es nach wie vor Einsatzmöglichkeiten geben.

Pilot und Co-Pilot machen zudem geltend, dass sie Flugeinsätze benötigen, um ihre Erlaubnis zum Führen von Flugzeugen eines bestimmten Typs zu behalten. Die Eilbedürftigkeit wird auch darauf gestützt, dass derzeit aufgrund der widerruflichen Freistellung weder Arbeitslosengeld noch Gehälter gezahlt würden (Az.: 7 Ga 88/17; 10 Ga 89/17; 12 Ga 91/17).

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