Velbert Viele Fragen zu Bildung und Teilhabe

Velbert. · Die Linke hat im Ausschuss für Sozial- und Jugendhilfe um Auskunft zu den Auswirkungen des „Starke-Familien-Gesetzes“ ersucht.

Einkommensschwachen Familien ermögliche das neue Gesetz, diverse Zuschüsse aus Bundesmitteln zu erhalten, um ihren Kindern Bildung und Teilhabe zukommen zu lassen. Schulessen und Klassenfahrten werden nun in voller Höhe bezuschusst. Dazu gibt es 15 Euro monatlich für Vereinsmitgliedschaften, in Einzelfällen auch Zuschüsse für Lernförderung und Schülerbeförderung, so die Linken, die von Ingrid Schween vertreten wurden. Sie wollten wissen, wie viele Kinder und Jugendliche in Velbert von dem Bildungs- und Teilhabe-Gesetz (BUT) betroffen sind – beziehungsweise Anspruch auf Leistungen hätten – und wie viele bisher Leistungen in der neuen Höhe beantragt haben. Dazu liegen der Stadt allerdings keine Zahlen vor, da der überwiegende Teil der anspruchsberechtigten Kinder Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch II, „Hartz IV“) vom Job-Center bezieht: „Auf diese Daten hat die Stadt keinen Zugriff“, erläuterte Norbert Maurer, Abteilungsleiter im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales. „Bei der städtischen BUT-Stelle erhalten derzeit 351 Kinder entsprechende Leistungen aufgrund von Wohngeld- oder Kindergeldzuschlagbezug“, so Maurer.

BUT-Stelle zahlt Leistungen bis
zu einem Jahr rückwirkend aus

Generell zahle die BUT-Stelle Leistungen (mit Ausnahme der Lernförderung) bis zu einem Jahr rückwirkend aus. Die erhöhten Leistungssätze wurden rechtzeitig ins städtische Zahlprogramm integriert und damit ab Gesetzesänderung automatisch berücksichtigt: „Einer separaten Antragstellung bedarf es daher nicht“, versicherte Maurer. Besonders hervorzuheben sei, dass Familien bereits selbst gezahlte Leistungen wie Mittagessen, Vereinsbeiträge, Schokoticket auch rückwirkend bis zur neuen Beitragshöhe erstattet bekommen können, so die Linken. Sie fragten, wie Eltern von dieser Möglichkeit erfahren. Dazu verwies Maurer auf persönliche Beratungsgespräche für Leistungsbezieher im Bildungs- und Teilhabebüro sowie allgemeine Informationsseiten zum Thema. Zudem würden Multiplikatoren wie Schulen und Kindergärten informiert, um ihr Wissen weiterzugeben: „Wohngeld- und Kindergeldzuschlagempfänger werden schon bei der Antragstellung im BUT-Büro offensiv auf die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets hingewiesen.“

Damit müssten nahezu 100 Prozent der Betroffenen erfasst sein. Bezüglich der rückwirkenden Erstattung von Leistungen seien bis zum 1. Oktober 306 Anträge
eingegangen. lue

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