Grefrath Weniger Bürokratie bei Event-Genehmigung

Grefrath. · Der Eisstadion-Geschäftsführer stellte einen Antrag auf dauerhafte Nutzungsänderung.

 Veranstaltungen wie die Auto-Schau muss das Eisstadion derzeit noch einzeln beantragen.

Veranstaltungen wie die Auto-Schau muss das Eisstadion derzeit noch einzeln beantragen.

Foto: Kaiser, Wolfgang (wka)

Wenn die Sport und Freizeit gGmbH auf den Außenflächen des Eissportzentrums Sonderveranstaltungen wie Autoshows, Musikfestivals oder Stoffmärkte plante, mussten bislang für jedes Event Anträge zur Nutzungsänderung gestellt werden. Diesen wurde zwar von der Gemeindeverwaltung größtenteils stattgegeben, sie waren aber immer ziemlich arbeitsintensiv. Das soll sich bald ändern: Es ist geplant, eine eingeschränkte Außennutzung durch entsprechende Änderungen in den Bebauungsplänen generell festzuschreiben.

Es gibt bereits seit 1995 für die Eissporthalle eine baurechtliche Nutzungserweiterung zu einer Eissport- und Mehrzweckhalle. Dadurch sind bereits Sonderveranstaltungen wie Konzerte oder Ausstellungen abgedeckt. Das gilt aber nicht für die Veranstaltungen auf den Außenflächen des Eissportzentrums.

Bernd Schoenmackers, Geschäftsführer des Eissports- & Event-Parks, hatte den Antrag für eine andere Verfahrensweise gestellt. Schoenmakers führte in seinem Antrag unter anderem aus, dass die jeweils zu beantragenden Nutzungsänderungen mit einem hohen Kosten- und Personalaufwand verbunden seien: „Darüber hinaus finden viele kleinere Veranstaltungen eben aufgrund der anfallenden Kosten nicht statt. Eine Änderung des Bebauungsplanes analog zum damaligen Verfahren für den Hallenbereich könnte hier für eine enorme Entlastung sorgen.“

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss war grundsätzlich und einmütig mit dem Vorschlag einverstanden, wenn alle Erfordernisse für eine solche grundsätzliche und allgemeine Genehmigung vorlägen. Auch Bauamtsleiter Norbert Enger sieht dadurch Vorteile. „Dies hätte, wenn die Außenfläche für eine eingeschränkte Nutzung für Märkte oder sonstige Freiluftveranstaltungen ausgedehnt wird, auch für uns eine erhebliche Vereinfachung zur Folge“, erklärte er im Ausschuss.

Davon betroffen sind gleich zwei Bebauungspläne. Durch ein Gutachten soll in den beiden Änderungsverfahren auch festgestellt werden, welche Auswirkungen die Ausweitung der Genehmigung auf die angrenzenden Wohnbereiche am Eissportzentrum mit Blick auf den Lärm und das Fahrzeugaufkommen hat.

Das Verfahren könnte heute bereits eingeleitet werden

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort