Haan Prozess: Vater zündet Haus des Sohnes an

Haan. · 63-Jähriger streitet Tötungsabsicht ab. Zweimal legte er beim Sohn ein Feuer.

 Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. Sie hat die Augen verbunden. Das weist auf ihre Neutralität hin.

Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. Sie hat die Augen verbunden. Das weist auf ihre Neutralität hin.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein 63-Jähriger muss sich vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen Brandstiftung und des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten. Zur ersten der beiden angeklagten Brandstiftungen am Haus seines Sohnes (36) in der Kampheider Straße war es am 3. August 2019 gekommen. Da hatte der Angeklagte ein Fenster der Garage angezündet - dahinter soll brennbares Material gestanden haben. Zwei Wochen später hatte er das Feuerzeug nachts um 4.44 Uhr an die Fußmatte vor der Haustüre gehalten. Die hatte daraufhin 19 Minuten gebrannt – bis der Sohn, der mit Ehefrau und Tochter im Haus wohnt, den Brand bemerkt hatte. In beiden Fällen soll der Angeklagte auch Benzin als Brandbeschleuniger benutzt haben. Er hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt und dennoch abgestritten, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben.

Bereits im Vorfeld der Brandstiftungen im August 2019 soll in der Nähe des Hauses eine Mülltonne gebrannt haben. Bei einer weiteren Begegnung von Vater und Sohn soll es zum Streit gekommen sein, nachdem der Angeklagte kopfüber in einer Papiertonne gewühlt haben soll. Er selbst sagt dazu, er habe nach dem Malheft seiner Enkeltochter gesucht um zu schauen, wie weit sie schon in der Schule gekommen sei. Der leitende Ermittlungsbeamte berichtete hingegen von hinter den Blitzableiter und unter das Dach geklemmten Zeitungen, die dort angezündet worden seien. Zudem soll der Vater auch noch die Hauswand des Sohnes mit Farbe beschmiert und einen „Molotowcocktail“ aufs Garagendach geworfen haben.

Danach hatte es eine gerichtlich verfügte Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen den Angeklagten gegeben – der hätte sich zum Tatzeitpunkt dem Haus seines Sohnes nicht auf mehr als 20 Meter nähern dürfen. Nach den Gründen für die Taten gefragt, sprach der 63-Jährige von seelischen Schmerzen, die er gehabt habe, nachdem er mit seiner Frau aus der Wohnung im Haus des Sohnes habe ausziehen müssen. Das sei vor mehr als zwei Jahren gewesen – damals habe es Streit mit der Schwiegertochter gegeben, die sich daran gestört habe, dass er mit seiner Ehefrau in der Wohnung geraucht habe. Durch den erzwungenen Auszug habe er sich seelisch verletzt gefühlt und alles in sich „hineingefressen“. Er habe mit niemandem darüber gesprochen - der Schmerz habe ihn vor das Haus des Sohnes getrieben, um dort zu zündeln. Der Prozess wird am 21. April fortgesetzt.

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